Stand: EL 127 – ET: 08/2021
Aufwendungen für den Besuch einer (Fach-)Messe vor Ort oder auch Kosten (wie Gebühren usw) für die Teilnahme an einer "virtuellen" Online-Messe sind Erwerbsaufwendungen (> Werbungskosten oder > Betriebsausgaben), wenn der Messebesuch/die Teilnahme beruflich veranlasst ist. Ggf – etwa bei Verknüpfung mit einer privaten Reise – kann es sich teils um sog gemischte Aufwendungen handeln (vgl grundlegend BFH vom 21.09.2009, GrS 1/06, BFH 227, 1 = BStBl 2010 II, 672, dort zum Besuch einer Computer-Messe in Las Vegas; ausführlich und mwN zur steuerlichen Behandlung > Lebensführung Rz 4 ff, ergänzend > Reisekosten Rz 50 ff).
Aus der älteren Rechtsprechung vgl etwa EFG 1999, 325 zum Besuch der früheren Computer-Messe Cebit in Hannover.
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