Stand: EL 103 – ET: 07/2014

Betriebsausgaben (BA) sind Aufwendungen, die durch einen Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs 4 EStG). Sie kommen nur bei den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit vor (> Einkommen). Der BFH hat den Begriff der WK besonders bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dem Betriebsausgabenbegriff angenähert (> Werbungskosten Rz 12 ff). Außerdem > Bewirtung, > Geschenke. Zum Zusammenhang von Arbeitslohn und BA > Arbeitslohn Rz 40 ff. Zu weiteren Besonderheiten > Aufwandsentschädigungen Rz 58 ff, > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 14 ff. Zu Abzugsbeschränkungen > Werbungskosten Rz 69 ff und > Lebensführung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge