Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis, das in einem inländischen Haushalt des Stpfl ausgeübt wird, kann eine Ermäßigung der ESt nach § 35a EStG beantragt werden. Die Steuerermäßigung kommt für Aufwendungen in Betracht, die keine BA/WK sind und die nicht bereits als SA oder > Außergewöhnliche Belastung Rz 75ff berücksichtigt werden. Zu Einzelheiten > Haushaltshilfe. Der ArbN kann beim FA die Feststellung eines vom > Arbeitslohn abzuziehenden Freibetrages in Höhe des Vierfachen der Steuerermäßigung nach § 35a EStG beantragen (§ 39a Abs 1 Nr 5 Buchst c EStG; > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 55; > Haushaltshilfe Rz 58). Ein hauswirtschaftliches Dienstverhältnis mit der nichtehelichen Lebensgefährtin, die Mutter des gemeinsamen Kindes ist, wird nicht anerkannt (BFH 189, 357 = BStBl 1999 II, 764; > Kinderbetreuung Rz 23).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge