Rz. 1

Stand: EL 126 – ET: 04/2021

Beihilfen aus öffentlichen Mitteln an Habilitanden sind nicht nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei, da die Habilitation grundsätzlich der Fortbildung zuzurechnen ist (BFH 105, 374 = BStBl 1972 II, 566; > Beihilfen Rz 24), Stipendien für Habilitanden sind aber ggf nach § 3 Nr 44 EStG steuerfrei (> Beihilfen Rz 34 ff); vgl FinMin SN vom 26.01.1994, DStR 1994, 466, zum Hochschulsonderprogramm II. Der Förderpreis, mit dem der > Deutscher Bundestag den wissenschaftlichen und publizistischen Nachwuchs prämiert, gehört bei einem wissenschaftlichen Assistenten, der im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben eine Habilitationsschrift erstellt, zu dessen > Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (EFG 2000, 787; > Preisgelder Rz 2/2).

 

Rz. 2

Stand: EL 126 – ET: 04/2021

Aufwendungen eines wissenschaftlichen Assistenten an einer Hochschule respektive Universität für seine Habilitation sind > Werbungskosten; > Bildungsaufwendungen Rz 70 Habilitation. Es handelt sich um Aufwendungen eines schon berufsmäßig wissenschaftlich Tätigen, um innerhalb dieses Berufs die Qualifikation für eine Professur zu erreichen (BFH 90, 32 = BStBl 1967 III, 778); ebenso, wenn dieses Vorhaben fehlschlägt (Hessisches FG vom 01.04.1987 – IX 597/81, DStZ 1988, 75).

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