Rz. 1

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Eine Pensionskasse iSv § 1b Abs 3 BetrAVG kann ihren Sitz auch im Ausland haben (> R 40b.1 Abs 4 Satz 2 LStR). Zu weiteren Einzelheiten > Pensionskassen.

 

Rz. 2

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Zur Mitnahme der Ansprüche gegen eine Pensionskasse beim Wechsel des ArbG vgl § 3 Nr 55 EStG; > Portabilität, > Betriebliche Altersversorgung Rz 6 ff. Zur (begrenzten) Steuerfreiheit der Beiträge vgl § 3 Nr 63 EStG sowie > Private Altersvorsorge Rz 26. Auch § 3 Nr 63 EStG gilt nicht nur für inländische Pensionskassen oder Pensionsfonds; die Steuerbefreiung ist auch auf Beiträge an Pensionskassen/Pensionsfonds in der EU sowie in Drittstaaten anwendbar, mit denen besondere Abkommen abgeschlossen worden sind (zB > Schweiz).

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