Steueränderungen für private Photovoltaikanlagen
Danach ist keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr nötig. Denn die Bürger verwalten hier allein eigenes Vermögen. Nur das Finanzamt muss über die Installation der neuen Anlage unterrichtet werden.
"Immer mehr Bürger erzeugen Strom über Photovoltaikanlagen. Sie leisten so ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende. Dabei sind auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Darüber wollen wir die Bürger informieren", sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft, Nils Schmid.
Dazu wurde nun der "Aktuelle Tipp" zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen neu aufgelegt. Er umfasst vor allem die Bereiche Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer.
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