FinMin: Steueränderungen für private Photovoltaikanlagen

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg informiert mit einer neuen Broschüre über die Änderungen bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden.

Danach ist keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr nötig. Denn die Bürger verwalten hier allein eigenes Vermögen. Nur das Finanzamt muss über die Installation der neuen Anlage unterrichtet werden.
"Immer mehr Bürger erzeugen Strom über Photovoltaikanlagen. Sie leisten so ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende. Dabei sind auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Darüber wollen wir die Bürger informieren", sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft, Nils Schmid.
Dazu wurde nun der "Aktuelle Tipp" zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen neu aufgelegt. Er umfasst vor allem die Bereiche Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer.