Einkommensteuer: Vorsorgeaufwendungen und Altersbezüge

Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zu Besonderheiten bei der einkommensteuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen.

BMF-Schreiben ergänzt

Das aktuelle BMF-Schreiben nimmt Bezug auf das Schreiben v. 19.8.2013, das bereits durch zahlreiche weitere Schreiben geändert und ergänzt wurde.

Steuerfreiheit oder Besteuerung?

Aktuell erläutert die Finanzverwaltung in Randziffer 197, dass § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG nicht für steuerfreie Einnahmen gilt und zählt Beispiele auf.

In Randziffer 205 werden einkommensteuerliche Besonderheiten bei Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen in Bezug auf die Frage, wann diese steuerfrei sind.

BMF, Schreiben v. 28.9.2021, IV C 3 - S 2221/19/10050 :002


Schlagworte zum Thema:  Vorsorge, Altersrente, Altersvorsorge, Einkommensteuer