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Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten


Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten

Das BMF gibt die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2021 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.

Die nachfolgenden Werte wurden ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 8.1.2021 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2020; 2015 = 100) ermittelt. sie gelten für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2021:

Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)

  • Gebäudearten 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG: 129,2
  • Gebäudearten 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG : 130,1

Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog. 

BMF, Schreiben v. 18.1.2021, IV C 7 -S 3225/20/10001 :002


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