Kürzungen bei der Solarstromförderung
Da die verstärkte Installationsbereitschaft hohe Kosten über die EEG-Umlage verursacht und den Stromverbraucher belastet, sollen Kosten und Zubaumenge begrenzt werden. Hierzu hatten sich Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium am23.2.2012 auf Neuregelungen zur Solarstromförderung verständigt:
Zum einen soll mit einer deutlichen einmaligen Absenkung der Vergütung eine Anpassung an die gesunkenen Marktpreise erfolgen und der Zubau begrenzt werden und zum anderen soll künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der erzeugten Strommenge vergütet werden und die nicht vergüteten Strommengen entweder selbst verbraucht oder auf dem Markt verkauft werden. Eine feste monatliche Absenkung soll zudem Vorzieheffekte verhindern.
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