Kanzleiorganisation: Läuft es in der Kanzlei "rund"?

Der Anwalt sollte seine E-Mails fest im Griff haben

Weit über 100 Milliarden E-Mails schickten sich Geschäftsleute im vergangenen Jahr gegenseitig zu. Auch in der Kanzleiwelt ist die E-Mail fester Bestandteil der internen wie externen Kommunikation. Überfüllte Postfächer und das anschließende Abarbeiten der E-Mail-Flut gehören zu den lästigen Alltagsroutinen vieler Anwälte.

E-Mail Tastatur vor Weltkarte

Doch diese Tätigkeit ist ein echter Konzentrationskiller. Denn von unerwünschter Werbung über nervige Mandanten bis hin zu behördlichen, sachverständigen und gerichtlichen Schreiben landen die unterschiedlichsten E-Mails in dem elektronischen Postfach der Kanzlei.

E-Mails katalogisieren und nur einmal anfassen

Deshalb ist es ratsam, zusammen mit der Sekretärin oder anderen Mitarbeitern die E-Mails zu kategorisieren und in entsprechende Ordner abzulegen.

Beispiel für Ordnername:

  • Bearbeiten,
  • heute noch bearbeiten,
  • später lesen,
  • wichtig, 
  • Mandanten ABC,
  • Wiedervorlage,
  • Newsletter,
  • Archiv etc.

Der Anwalt sollte nur ein- bis zweimal täglich E-Mails sichten, um diese zu beantworten oder wichtige Dokumente zu lesen. Dabei gilt das Prinzip, jede E-Mail nur einmal anzufassen.

Besser keine Filter nutzen

Gewarnt sei ausdrücklich davor, E-Mail-Eingänge nach bestimmten Stichwörtern oder sonstigen Merkmalen zu filtern und so automatisiert bestimmten Geschäftsvorgängen zuzuordnen. Denn derartige Systeme sind meist fehlerbehaftet. Das zeigt schon allein der Spam-Filter, in dem immer wieder wichtige Mails landen, die dort eigentlich nicht hineingehören. Außerdem kann die Sekretärin die eingehenden E-Mails nach Dringlichkeitsstufen selektieren und dem Anwalt die entsprechenden Vorgänge zuleiten.     

Auch Spam-Mails lesen

Selbst Spam-Mails müssen von der Kanzlei überprüft werden. Das Landgericht Bonn hat einen Anwalt zur Zahlung von 90.000 EUR verurteilt, weil er eine E-Mail zu spät an den Mandanten weitergeleitet hatte ( 15 O 189/13). Seine Entschuldigung, dass die Mail in seinem Spam-Ordner gelandet sei, den er nicht täglich kontrolliere, hielt das Gericht für vorgeschoben. Anwälte sollten ihre Qualitätsmanagement-Handbücher um diesen Fall ergänzen. Außerdem sollten sie ihre Büroangestellten über das Urteil informieren und klar anweisen, wer ab sofort die eingehenden Spam-Mails checkt – und zwar täglich.

Angemessene Form wahren

Auch wenn der Tonfall im Mailverkehr und sozialen Netzwerken ein anderer ist – Anwälte sollten sprachlich nicht verwahrlosen und einen zurückhaltenden Tonfall wahren.

  • Es gilt immer im Auge zu behalten, dass E-Mails von Fremden bzw. Unbefugten so leicht zu lesen sind wie Postkarten.
  • Wer das als Anwalt nicht will, muss die Daten verschlüsseln oder das jedenfalls in kritischen Fällen oder auf Verlangen der Mandanten tun.
  • Ansonsten sollten Schreiben immer als Word-Dokument mit Anwaltsbriefkopf im Anhang der E-Mail versendet werden.
  • Das schützt zumindest davor, dass Dritte gleich auf den ersten Blick ihre Nase in Dinge hineinstecken, die sie nichts angehen. 
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