Rn 1

Mit Art 8 hat das IPR der Stellvertretung erstmals eine gesetzliche Regelung gefunden. Der Gesetzgeber hat sie systematisch richtig im 2. Abschnitt über die Rechtsgeschäfte platziert und hierzu eine durch die Abschaffung der Entmündigung schon 1990 frei gewordenen Stelle im Gesetz genutzt. Intertemporal anwendbar ist Art 8 auf alle seit dem 17.6.17 erteilten Vollmachten; für Altfälle gilt das bisherige, unkodifizierte Recht (Art 229 § 41 EGBGB, vgl LG Mannheim GRUR-RR 18, 273; zum alten Recht s.u.). Inhaltliche Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtspraxis waren nicht beabsichtigt.

 

Rn 2

Die gesetzliche Stellvertretung richtet sich nicht nach Art 8, sondern wird kollisionsrechtlich dem jeweiligen Grund der Vertretung zugeordnet, unterliegt mithin für den gesetzlichen oder bestellten Vormund, Betreuer oder Pfleger dem Vormundschaftsstatut des Art 24 bzw. des Haager Erwachsenenschutzüb (dazu Art 24 Rn 12), für die Eltern dem Eltern-Kind-Statut des Art 21 (gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes) bzw bei Anordnung als Schutzmaßnahme iSd MSÜ diesem bzw seinem Nachfolgeabk KSÜ (dazu s Art 21 EGBGB Rn 2, Rn 5), für den Testamentsvollstrecker dem Erbstatut des Art 25 (Heimatrecht des Erblassers) oder für die Organe der Gesellschaft dem gesetzlich bislang (s aber Rn 2) nicht geregelten Gesellschaftsstatut (BGH NJW 03, 3270; 01, 305; BGHZ 128, 44; 32, 258; Celle NJW-RR 06, 32; Sitz- oder Gründungsort, s.u. IntGesR Rn 3 ff). Bei Verkehrsgeschäften ist zu beachten, dass die Vertretungsmacht uU nach Art 12 erweitert sein kann (s Art 12 EGBGB Rn 8, Rn 5).

 

Rn 2a

Demgegenüber gilt für die gewillkürte Stellvertretung eine Sonderanknüpfung (BGHZ 128, 47; 64, 192; Köln NJW-RR 96, 411). Dies lässt sich etwa schon dem Ausschluss der Stellvertretung aus dem Vertragsstatut (Art 1 II Buchst g ROM I) entnehmen. Die selbstständige, vom Geschäftsstatut unabhängige Anknüpfung dient dem Verkehrsschutz. Vor ihrer Kodifizierung in Art 8 galten die folgenden Grundsätze, die mangels inhaltlicher Änderungsabsicht weiter für dessen Auslegung von Bedeutung sind.

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