Rz. 368

Neben den vorgenannten Besonderheiten für Teilzeitarbeitsverträge sind weitere Besonderheiten zu beachten:

Die grundlegende Vereinbarung ohne Flexibilisierung kann wie folgt lauten:

Zitat

"Der Arbeitnehmer arbeitet in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden. Der Arbeitnehmer wird pro Einsatztag mit mindestens zwei aufeinander folgenden Stunden beschäftigt. Der Abruf erfolgt mit folgenden Ankündigungszeiten (siehe unten Rdn 308)."

 

Rz. 369

Beachte auch:

Dauer der Arbeitszeit (siehe Rdn 298);
Lage der Arbeitszeit (siehe Rdn 302);
Flexibilisierung der Dauer der Arbeitszeit (siehe Rdn 300);
Flexibilisierung der Lage der Arbeitszeit (siehe Rdn 304).

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