a) Teilzeitarbeitsvertrag

 

Rz. 367

Es kann unter Beachtung folgenden Besonderheiten das Formular zum Vollzeitarbeitsvertrag zugrunde gelegt werden:

Dauer und Lage der wöchentlichen Arbeitszeit (siehe Rdn 260 ff.);
Berechnung von Vergütung und Sonderzahlungen (siehe Rdn 266 ff.);
Berechnung des Urlaubsanspruchs (siehe Rdn 277 ff.).

b) Arbeit auf Abruf

 

Rz. 368

Neben den vorgenannten Besonderheiten für Teilzeitarbeitsverträge sind weitere Besonderheiten zu beachten:

Die grundlegende Vereinbarung ohne Flexibilisierung kann wie folgt lauten:

Zitat

"Der Arbeitnehmer arbeitet in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden. Der Arbeitnehmer wird pro Einsatztag mit mindestens zwei aufeinander folgenden Stunden beschäftigt. Der Abruf erfolgt mit folgenden Ankündigungszeiten (siehe unten Rdn 308)."

 

Rz. 369

Beachte auch:

Dauer der Arbeitszeit (siehe Rdn 298);
Lage der Arbeitszeit (siehe Rdn 302);
Flexibilisierung der Dauer der Arbeitszeit (siehe Rdn 300);
Flexibilisierung der Lage der Arbeitszeit (siehe Rdn 304).

c) Job-Sharing

 

Rz. 370

Neben den Besonderheiten des Teilzeitarbeitsvertrages (siehe oben Rdn 259 ff.) sind folgende weitere Besonderheiten zu beachten:

die Job-Sharing-Vereinbarung (siehe Rdn 310 ff.);

Die Regelung, dass sich die am Job-Sharing beteiligten Arbeitnehmer die Arbeitszeit am Arbeitsplatz aufteilen, kann z.B. lauten:

 

Beispiel

"Der Arbeitnehmer und die/der an dem Job-Sharing-Arbeitsplatz beteiligten Arbeitnehmer (derzeit (…)) legen die individuelle Arbeitszeit untereinander selbstständig fest. Die Festlegung ist dem Arbeitgeber jeweils am Dienstag für die Folgewoche anzugeben. In Streitfällen findet ein Vermittlungsversuch unter Beteiligung von (…) statt. Kommt es nicht zu einer Einigung, bestimmt der Arbeitgeber die individuellen Arbeitszeiten."

In diesem Zusammenhang sind auch die Vertretungspflicht (siehe Rdn 315 ff.) sowie die Urlaubsregelung (siehe Rdn 318) zu beachten.

d) Geringfügige Beschäftigung

 

Rz. 371

Muster 1b.7: Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte

 

Muster 1b.7: Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte

Arbeitsvertrag

zwischen _________________________ (Arbeitgeber/in)

und

Herrn/Frau

_________________________ (Arbeitnehmer/in)

wohnhaft _________________________, Tel.: _________________________

1.Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses

Der/Die Arbeitnehmer/in wird beginnend mit dem _________________________ eingestellt.

2. Probezeit und Meldung bei Arbeitsagentur

Die ersten _________________________ Tage/Wochen/Monate gelten als Probezeit. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Wird das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt, hat sich der/die Arbeitnehmer/in binnen drei Tage nach Kenntniserlangung persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend zu melden.

Alternativ:

2. Erstbefristung und Meldung bei Arbeitsagentur

Das Arbeitsverhältnis wird zunächst befristet nach § 14 Abs. 2 TzBfG für eine Zeit von _________________________ Tagen/Wochen/Monaten bis zum _________________________ geschlossen.

Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Der/Die Arbeitnehmer/in erklärt, noch nie in einem Arbeitsverhältnis zu dem/der Arbeitgeber/in gestanden zu haben.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung, ohne, dass es einer Kündigung bedarf, wenn dem/der Arbeitnehmer/in nicht die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt wird. Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne neuerliche schriftliche Befristungsabrede über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt, so gilt ein unbefristeter Arbeitsvertrag als geschlossen.

Der/Die Arbeitnehmer/in hat sich drei Monate vor Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob der/die Arbeitgeber/in eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht gestellt hat.

Alternativ:

2. Befristung/Probezeit/Meldung bei Arbeitsagentur

Das Arbeitsverhältnis wird zunächst befristet zur Erprobung nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG für eine Zeit von _________________________ Tagen/Wochen/Monaten bis zum _________________________ geschlossen.

Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung, ohne das es einer Kündigung bedarf, wenn dem/der Arbeitnehmer/in nicht die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt wird. Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne neuerliche schriftliche Befristungsabrede über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt, so gilt ein unbefristeter Arbeitsvertrag als geschlossen.

Der/Die Arbeitnehmer/in hat sich drei Monate vor Ablauf der Befristung persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend zu melden. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob der/die Arbeitgeber/in eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht gestellt hat.

3. Arbeitsort und Tätigkeit

Der/Die Arbeitnehmer/in wird in _________________________ als _________________________ beschäftigt. Er/Sie kann auch in _________________________/als ____...

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