Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder
Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen.
Die Beurteilung, ob ein Mittel der Informations- und Kommunikationstechnikder Erfüllung von Betriebsratsaufgaben dient, ist Sache des Betriebsrats.
Er hat dabei einen Beurteilungsspielraum. Bei seiner Entscheidung muss er die entgegenstehenden Belange des Arbeitgebers, darunter insbesondere die diesem entstehenden Kosten berücksichtigen.
Internet als Recherchemittel
Wie das Bundesarbeitsgericht bereits wiederholt entschieden hat, kann der Betriebsrat die Einholung von Informationen aus dem Internet als zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ansehen.
In Wahrnehmung seines Beurteilungsspielraums darf er auch davon ausgehen, dass die Eröffnung von Internetanschlüssen für die einzelnen Mitglieder - etwa zu deren Vorbereitung auf Betriebsratssitzungen - der Aufgabenerfüllung des Betriebsrats dient.
Auch durch die Entscheidung, seinen Mitgliedern eigene E-Mail-Adressen zum Zwecke der externen Kommunikation einzurichten, überschreitet der Betriebsrat seinen Beurteilungsspielraum nicht. Ebenso wie die Informationsbeschaffung kann die Kommunikation einzelner Betriebsratsmitglieder mit nicht zum Betrieb gehörenden Dritten Teil der Betriebsratstätigkeit sein.
Anträgen eines Betriebsrats stattgegeben
Das Bundesarbeitsgerichts hat daher den Anträgen eines Betriebsrats stattgegeben, der vom Arbeitgeber für sämtliche Mitglieder die Eröffnung von Zugängen zum Internet sowie die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen verlangt hat.
Berechtigte Kosteninteressen des Arbeitgebers standen dem Verlangen nicht entgegen, da die Betriebsratsmitglieder alle an PC-Arbeitsplätzen beschäftigt sind, so dass es lediglich der Freischaltung des Internets und der Einrichtung einer E-Mail-Adresse bedarf.
(BAG, Beschluss v. 14. 7. 2010, 7 ABR 80/08).
-
Personalgespräch - Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
1.6271
-
Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers
1.035
-
Rolle des Integrationsamts bei Kündigung schwerbehinderter Menschen
8571
-
Mutterschutzlohn: Anspruch und Berechnung im individuellen Beschäftigungsverbot
820
-
Wenn Arbeitnehmer die Kündigungsfristen nicht einhalten
613
-
Worauf ist bei Abmahnungen zu achten?
598
-
Betriebsferien: Wann kann der Arbeitgeber Urlaub anordnen?
596
-
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
472
-
Krankmeldung aus dem Ausland: Welche Vorgaben sind zu beachten?
442
-
Ist das Ausrutschen auf der betrieblichen Toilette ein Arbeitsunfall?
440
-
Kryptowährung als Arbeitsentgelt ist zulässig
22.12.2025
-
Skiunfall ist kein Arbeitsunfall
01.12.2025
-
Kündigung nach online erworbener AU-Bescheinigung ohne ärztliche Untersuchung
18.11.2025
-
Sturz beim Kaffeeholen kann Arbeitsunfall sein
06.10.2025
-
Meldestelle für Hinweisgeber mitbestimmungspflichtig
12.09.2025
-
Worauf ist bei Abmahnungen zu achten?
19.08.2025
-
100.000 EUR für Jurastudenten wegen Kündigung des Aushilfsjobs
30.07.2025
-
Misslungener Zeugenbeweis für den Zugang einer Kündigung
10.07.2025
-
Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
02.07.2025
-
Unzulässige Kündigung eines angestellten Rechtsanwalts
10.06.2025