Die ArbStättV enthält im "Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1" zahlreiche konkrete Vorgaben, die bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten beachtet werden müssen. Neben allgemeinen Anforderungen gibt es Regelungen bzgl.

  • Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren,
  • Arbeitsbedingungen,
  • Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte,
  • ergänzende Anforderungen und Maßnahmen für besondere Arbeitsstätten und Arbeitsplätze,
  • Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.

Die ArbStättV wird konkretisiert durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

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