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Saison-Kurzarbeitergeld

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Zusammenfassung

 
Begriff

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und zugleich die Kernleistung des Systems der Winterbauförderung. Es wird bei saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit an Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes gezahlt. Es soll dazu beitragen, deren Arbeitsverhältnisse während der Wintermonate aufrechtzuerhalten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit für das Saison-Kurzarbeitergeld regelt § 3 Nr. 2 EStG, § 32b EStG den Progressionsvorbehalt.

Sozialversicherung: Das Saison-Kurzarbeitergeld ist als Sonderform des Kurzarbeitergeldes in § 101 SGB III geregelt. Daneben gelten die allgemeinen Regelungen des Kurzarbeitergeldes (§§ 95–100 SGB III und §§ 104–108 SGB III). Nähere Regelungen zu den in das Leistungssystem einbezogenen Baubetrieben enthält die Baubetriebe-Verordnung. Die ergänzenden Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld richten sich nach der Winterbeschäftigungs-Verordnung des BMAS.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Kurzlohn (= vermindertes Entgelt während saisonaler Kurzarbeit) pflichtig pflichtig

Saison-Kurzarbeitergeld (Sozialleistung)

* Zur KV, PV und RV auf Basis 80 % des Ausfallentgelts.
frei pflichtig*

Arbeitsrecht

Wird die Arbeitsleistung entweder aus zwingenden Witterungsgründen oder in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (1.12. bis 31.3. des Folgejahres) aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich, so entfällt nach den maßgeblichen tariflichen Regelungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe der Lohnanspruch für die betroffenen Arbeitnehmer. Soweit der Lohnausfall in der Schlechtwetterzeit nicht durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben ausgeglichen werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit der nächsten Lohnabrechnung Saison-Kurzarbeitergeld in der gesetzlichen Höhe zu zahlen...

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