1Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn
1. |
ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, |
2. |
die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind, |
3. |
die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und |
4. |
der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist. |
2Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben nach § 101 Absatz 1 Nummer 1 haben in der Schlechtwetterzeit Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Form des Saison-Kurzarbeitergeldes.
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