Bestimmte vom Arbeitgeber gezahlte Entgeltersatzleistungen sind steuerfrei und unterliegen dem Progressionsvorbehalt:

Steuerfrei sind auch weitere Entgeltersatzleistungen, die nicht vom Arbeitgeber, sondern von der dafür zuständigen Stelle (z. B. Agentur für Arbeit, Krankenkasse) gezahlt werden, z. B.

  • Arbeitslosengeld[5],
  • Krankengeld aus den gesetzlichen Krankenversicherungen[6],
  • Mutterschaftsgeld[7].

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