Überblick

Die Beschäftigung von Mitarbeitern im Ausland ist in der betrieblichen Praxis nicht mehr wegzudenken. Arbeitsverhältnisse sind nicht zuletzt aufgrund der Globalisierung und grenzüberschreitenden Konzernstrukturen zunehmend internationalisiert; dazu trägt insbesondere auch die steigende Mobilität der Mitarbeiter bei. Die anlassbezogenen Gründe dafür sind vielfältig. Relevant ist beispielsweise der Transfer von Know-How zum Aufbau von neuen Standorten im Ausland oder die berufliche Weiterentwicklung von Führungskräften.

Gegenstand dieses Beitrags ist die dauerhafte oder jedenfalls langfristig angelegte Tätigkeit von Mitarbeitern im Ausland. Im Gegensatz zu sog. Workation als Form des temporären Auslandseinsatzes verlagert der Mitarbeiter hiermit regelmäßig den Lebensmittelpunkt in das Ausland. Daraus resultieren sozialversicherungs- und steuerrechtliche Besonderheiten. Arbeitsrechtlich ist insbesondere entscheidend, ob der Arbeitgeber den Mitarbeiter in das Ausland entsendet oder der Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag nach ausländischem Recht mit einer ausländischen Gesellschaft abschließt.

Dieser Beitrag beschäftigt sich schwerpunktmäßig insbesondere mit arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, die sich Arbeitgebern stellen, wenn Arbeitnehmer dauerhaft oder langfristig im Ausland arbeiten und insbesondere ihren Lebensmittelpunkt in dem ausländischen Staat haben.

Als besondere Gestaltungsmöglichkeit zur Einstellung und dauerhaften Beschäftigung im Ausland befasst sich der Beitrag mit der Zusammenarbeit von deutschen Auftraggebern mit einem sog. Employer of Record sowie der Beauftragung von selbständig tätigen Dienstleistern im Ausland.

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