Erste Tätigkeitsstätte ist nicht vorhanden

Erstattet der Arbeitgeber Fahrtkosten an den Arbeitnehmer, der seinen eigenen Pkw nutzt, sind sämtliche Fahrten Reisekosten und können als solche steuerfrei erstattet werden. Erfolgt keine oder nur eine teilweise Erstattung durch den Arbeitgeber, kann der Arbeitnehmer über den nicht erstatteten Betrag Werbungskosten geltend machen.

Erste Tätigkeitsstätte ist vorhanden

Für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte können nur die Entfernungskilometer mit der Entfernungspauschale erstattet werden. Dieser Betrag ist steuerpflichtig, kann aber mit 15 % pauschal versteuert werden.

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