Für die Dauer einer vereinbarten Freistellung im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitregelung oder bei Altersteilzeit besteht grundsätzlich Sozialversicherungspflicht.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge