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Langzeitkonten: Gestaltungsempfehlungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Haufe-Lexware Redaktion
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Zusammenfassung

 
Überblick

Langzeitkonten bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit längerer Freistellungen (z. B. Sabbatical oder vorgezogener Ruhestandseintritt), während das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis erhalten bleibt.

Dieser Beitrag gibt einen thematischen Überblick sowie (übergreifende) Gestaltungsempfehlungen für Langzeitkonten. Dabei werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Rahmenregelungen für betriebliche Zeitkontenmodelle finden sich insbesondere im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie im Sozialgesetzbuch IV (§§ 7b ff. SGB IV[1]). Zu beachten sind außerdem tarifliche Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit und ggf. besondere Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.

[1] Ergänzt und novelliert durch das sog. "Flexi-II-Gesetz" v. 21.12.2008, BGBl 2008 I Nr. 64, S. 2940.

1 Überblick und arbeitszeitsystematische Einordnung

Die Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Ermöglichung eines früheren Übergangs in den Ruhestand oder eines Sabbaticals als längere zusammenhängende"Auszeit" mit Rückkehr in das aktive Arbeitsverhältnis ist für viele Arbeitnehmer attraktiv. Die klassische Altersteilzeit im sog. Blockmodell kann in diesem Zusammenhang als Spezialfall eines Arbeitszeitkontos als "Ansparkonto" angesehen werden.

Die Verwendungsmöglichkeiten von Langzeit- bzw. Ansparkonten sind aber nicht auf diese Zwecke begrenzt. So können derartige Konten grundsätzlich für beliebige Freizeitzwecke eingesetzt werden, etwa auch für die Verlängerung von Elternzeit, Überbrückung von Pflegezeit oder die berufliche Weiterqualifizierung.

Der Gesetzgeber hat diese Entwicklungen durch die Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeitmodelle umrahmt. Denn während beim klassischen "Abbummeln" von Überstund...

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