Arbeitgeber können ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitstellen. Bei Jobtickets, also 49-EUR-Monatskarten, die der Arbeitnehmer von seiner Firma erhält, kommt die eintretende Preissenkung dem Arbeitgeber zugute. Auch hier gilt der zusätzliche Abschlag von 5 %, wenn die betriebliche Verbilligung des Jobtickets mindestens 25 % beträgt, der Arbeitgeber also 12,25 EUR oder mehr der Kosten des 49-EUR-Tickets trägt. Nachteilige Auswirkungen auf die Steuerfreiheit ergeben sich nicht, wenn die Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.

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