2.1 Änderungen in der Entgelttabelle – Anlage A (jeweils Bund und VKA)

Der neu geschaffenen Tabellenstruktur lag unter anderem eine sogenannte komplette Linksverschiebung der Tabellenwerte aus den Stufen zugrunde.

Hierfür wurde in fast allen Entgeltgruppen der Wert der Stufe 2 zum Stand 1.2.2017 betragsmäßig zum Wert der Stufe 1 bezogen auf die im Jahr 2020 geltende Entgelttabelle (Zieltabelle).

Die erhebliche Aufwertung der Stufe 1 (mit einer Steigerung von mehr als 10 % in der Zieltabelle) soll den Einstieg in den öffentlichen Dienst attraktiver machen und insbesondere der Fachkräftegewinnung dienen.

Die Tabellenwerte der Stufen 3 bis 6 wurden ebenfalls zunächst der jeweils vorangehenden Stufe zugeordnet. Anschließend wurden diese Tabellenwerte (Stufen 2 bis 5) aber noch weiter mit Abweichungen nach oben oder nach unten verändert, um die Stufenabstände und die Abstände zwischen den Entgeltgruppen zueinander in ein angemessenes Verhältnis zu bringen, sodass sich in den einzelnen Stufen prozentual differenzierte Werte, d. h. individuelle Werte, ergeben. Die ehemalige Stufe 6 wurde im Rahmen der v. g. Strukturveränderung mit unterschiedlichen Prozentwerten erhöht, um in der jeweiligen Entgeltgruppe einen neuen Wert in der Stufe 6 zu schaffen.

Durch die v. g. Schritte wurden für jede Entgeltgruppe und Stufe jeweils individuell die Werte der im Jahr 2020 geltenden Entgelttabelle geschaffen.

Für die Festsetzung der Werte für die Entgelttabellen in den Jahren 2018 und 2019 haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, diese anhand von prozentualen Anteilen bezogen auf die im Jahr 2020 geltende Entgelttabelle umzusetzen.

Ab dem 1.3.2018 und ab dem 1.4.2019 werden jeweils 42,5 % der Differenz der seit 1.2.2017 geltenden Entgelttabelle im Verhältnis zu der im Jahr 2020 geltenden Entgelttabelle umgesetzt. Ab dem 1.3.2020 werden die restlichen 15 % der v. g. Differenz umgesetzt.

 
Praxis-Beispiel

Entgeltgruppe 8 Stufe 4 Stand 1.3.2020 (Zielentgelttabelle):    3.264,31 EUR

Entgeltgruppe 8 Stufe 4 Stand 1.2.2017 (Ausgangstabelle):    3.044,26 EUR

Gesamtdifferenz:    220,05 EUR

Davon wird zum 1.3.2018 auf Basis der Gesamtdifferenz ein prozentualer Anteil i. H. v. 42,5 %, mithin 93,52 EUR, ermittelt und auf das Entgelt aus der Ausgangstabelle hinzuaddiert.

2018: 3.044,26 EUR + 93,52 EUR = 3.137,78 EUR

Zum 1.4.2019 wird auf Basis der Gesamtdifferenz wiederum ein prozentualer Anteil i. H. v. 42,5 %, mithin 93,52 EUR, ermittelt und auf das Entgelt aus dem Jahr 2018 hinzuaddiert.

2019: 3.137,78 EUR + 93,52 EUR = 3.231,30 EUR

Zum 1.3.2020 wird auf Basis der Gesamtdifferenz ein prozentualer Anteil i. H. v. 15 %, mithin 33,01 EUR, ermittelt und auf das Entgelt aus dem Jahr 2019 hinzuaddiert.

2020: 3.231,30 EUR + 33,01 EUR = 3.264,31 EUR (Wert der Zieltabelle)

Die Beträge der Anlage A (Bund) und der Anlage A (VKA) sind bis auf die Werte der Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c identisch.

 
Hinweis

Lediglich zu Orientierungs- und Kalkulationszwecken wurde die durchschnittliche Gewichtung der Tabellenentgelte zum 1.3.2018 mit 3,19 %, zum 1.4.2019 mit 3,09 % und zum 1.3.2020 mit 1,06 % angegeben. In den einzelnen Entgeltgruppen und Stufen können sich durch die v. g. Umstrukturierung der Tabelle aber sowohl höhere als auch geringere Erhöhungswerte ergeben.

2.2 Änderungen in der Entgelttabelle – Anlage C (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst)

Die Entgelttabelle für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (Anlage C zum TVöD) wurde dahingehend geändert, dass nur für eine Tabellenstufe die Linksverschiebung vorgenommen wurde. Hierfür wird der seit 1.2.2017 geltende Wert der Stufe 2 mit Wirkung zum 1.3.2020 zum Wert der Stufe 1 (mit Ausnahme der Entgeltgruppen S 2 und S 17).

Die Tabellenwerte der bisherigen Stufen 2 bis 6 (Stand 1.2.2017) wurden bezogen auf das Jahr 2020 linear um insgesamt 7,32 % erhöht (mit Ausnahme der Entgeltgruppe S 2 Stufen 2 und 3, welche überproportional gesteigert wurden).

Die Tabellenwerte für die in den Jahren 2018 und 2019 geltenden Entgelttabellen wurden ebenfalls anhand von prozentualen Anteilen bezogen auf die im Jahr 2020 geltende Entgelttabelle ermittelt.

Ab dem 1.3.2018 und ab dem 1.4.2019 werden jeweils 42,5 % der Differenz der seit 1.2.2017 geltenden Entgelttabelle im Verhältnis zu der im Jahr 2020 geltenden Entgelttabelle umgesetzt. Ab dem 1.3.2020 werden die restlichen 15 % der v. g. Differenz umgesetzt.

Insofern finden die gleichen Berechnungsschritte wie in dem unter Ziff. 2.1 aufgeführten Beispiel Anwendung.

 
Hinweis

Auch hier wurden lediglich zu Orientierungs- und Kalkulationszwecken die durchschnittlich gewichteten Erhöhungswerte angegeben (zum 1.3.2018 mit 3,19 %, zum 1.4.2019 mit 3,09 % und zum 1.3.2020 mit 1,06 %).

2.3 Entgelttabelle – Anlage E (Beschäftigte in der Pflege)

Die Entgelttabelle für die Beschäftigten in der Pflege (Anlage E zum TVöD) wurde bezogen auf die Zielentgelttabelle im Jahr 2020 linear um insgesamt 7,4 % (ohne Linksverschiebung) erhöht.

Ausgehend von der im Jahr 2020 geltenden Tabelle werden ab 1.3.2018 rund 39,3 % der Differenz der seit 1.2.2017 geltenden Entgelttabelle im Verhältnis zu der im Jahr 2020 geltenden Entgelttabelle (Zielentgelttabelle) umgesetzt. Ab dem 1.3.2019 werden weitere 45,7 %...

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