Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem TzBfG oder der SR 2y BAT enden automatisch mit der im Arbeitsvertrag bestimmten Frist oder Beendigung der Maßnahme, für die das Arbeitsverhältnis begründet wurde.

Es besteht somit weder ein Anspruch auf Übernahme noch kommen die kündigungsrechtlichen Schutzbestimmgen zur Anwendung.

Nach der Rechtsprechung des BAG[1] wurde eine Nichtübernahme im Anschluss an ein befristetes Arbeitsverhältnis wegen einer bestehenden Schwangerschaft allerdings als rechtsmissbräuchlich angesehen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge