In Rahmen der Gespräche zur Tarifpflege haben die Tarifvertragsparteien im Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 14. Juli 2022 zum Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD) vom 11. Januar 2022 Folgendes vereinbart:

  • § 19 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: "2Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate, für die Studierende wegen Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz kein Studienentgelt erhalten haben".

In Umsetzung der Tarifeinigung vom 23.4.2023 haben die Tarifvertragsparteien den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 22. April 2023 zum Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD) vom 11. Januar 2022 abgeschlossen. Dieser regelt die

  • Erhöhung der Entgelte nach § 9 Abs. 1 zum 1.3.2024 um 150,00 EUR,
  • Verlängerung der in § 24 Abs. 3 Buchst. a geregelten Laufzeit des § 9 Abs. 1 bis zum 31. Dezember 2024.

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