Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass folgende Entgelterhöhungen in voller Höhe auf die persönliche Zulage angerechnet werden (§ 3 Abs. 4 DigiTV):

Die Kürzungsregelung zur Dynamisierung (näher hierzu Ziffer 1.4.2) bleibt hiervon unberührt.

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