Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass folgende Entgelterhöhungen in voller Höhe auf die persönliche Zulage angerechnet werden (§ 3 Abs. 4 DigiTV):
- Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 5 TVöD,
- Stufenaufstiege nach § 16 (Bund) TVöD,
- Maßnahmen nach §§ 8, 9 TVÜ-Bund und
- persönliche Zulagen nach § 14 TVöD und §§ 10, 18 TVÜ-Bund (für den Zeitraum, in dem ein Anspruch auf diese Zulagen besteht).
Die Kürzungsregelung zur Dynamisierung (näher hierzu Ziffer 1.4.2) bleibt hiervon unberührt.
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