30 Tage Urlaub für Landesbeamte
Bisher galt für die Beamten des Landes ein nach Lebensalter gestaffelter Urlaubsanspruch: 26 Tage Urlaub bis zum 30. Lebensjahr, 29 Tage bis zum 40. und 30 Tage für Beamte jenseits der 40. Eine solche Staffelung hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im März für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes aber als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eingestuft und für unwirksam erklärt.
Die neue Regelung orientiere sich an diesem Urteil, hieß es. «Wir gleichen die vom BAG gerügte Ungleichbehandlung bewusst durch eine Anpassung des Urlaubsanspruches für jüngere Beamtinnen und Beamte nach oben aus», sagte Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) laut Mitteilung.
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