Beamtenbund fordert Erschwerniszulage für öffentlichen Gesundheitsdienst
Der Chef des Beamtenbundes dbb Ulrich Silberbach sagte: „Im öffentlichen Dienst sollte Leistung prinzipiell anerkannt werden. Mit ad-hoc-Diskussionen um Sonderprämien für einzelne Berufsgruppen ist den von Mehrarbeit und erhöhtem Infektionsrisiko im Dienst betroffenen Kolleginnen und Kollegen nicht nachhaltig geholfen.“
dbb fordert Zulage statt einmaliger Prämie
„Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, statt einmaliger Prämien eine Zulage im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) zu schaffen“, skizzierte Andreas Hemsing, Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft und stellvertretender Vorsitzender der dbb Bundestarifkommission, den möglichen Rahmen einer Erschwerniszulage, mit der adäquat auf Sonderbelastungen unter außergewöhnlichen Umständen wie während der derzeitigen Pandemie reagiert werden könnte.
„Gleichzeitig würde so auch die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes erhöht“, so Hemsing weiter. Die Zulage dürfe nicht nur für fachspezifisches Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes gelten, sondern auch für Beschäftigte, die aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes zur Pandemiebekämpfung abgeordnet werden, oder deren berufliches Umfeld durch die Pandemie besonders betroffen sei, wenn es in den Zuständigkeitsbereich des TVöD falle.
Gesundheitsämter personell und technisch besser ausstatten
Die Gesundheitsämter hätten schon vor Corona an einer zu dünnen Personaldecke gelitten, konstatierte Silberbach. „Und während der Pandemie sind auch nicht plötzlich mehr Amtsärztinnen und Amtsärzte sowie medizinisches Fachpersonal vom Himmel gefallen.“ Im Dialog mit den Beschäftigten des Gesundheitsamtes Mönchengladbach sprachen sich Silberbach und Hemsing dafür aus, das Fachpersonal administrativ zu entlasten.
So sollte zum Beispiel der hohe Dokumentationsaufwand durch zusätzliches Verwaltungspersonal geschultert und durch unkomplizierte digitale Unterstützung erleichtert werden.
Silberbach und Hemsing bekräftigten, dass die Vorschläge auch in den Ländern diskutiert werden sollten, um eine mögliche Ergänzung des TVöD in das jeweilige Landestarifrecht zu überführen.
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