Vermieter kann Mietschulden nicht von Jobcenter einklagen
Vermieter von Grundsicherungsempfängern können laut einem Gerichtsurteil Zahlungsrückstände bei der Miete nicht vom Jobcenter einklagen, da sie keine Rechtsbeziehung zu der Behörde haben, wie der Sprecher des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) am 7. März mitteilte.
Das Gericht bestätigte (LSG, Urteil v. 3.2.2022; Az. L 11 AS 578/20) die Auffassung des Jobcenters, wonach keine Anspruchsgrundlage für eine Schuldübernahme besteht. Eine Revision ist nicht möglich. Als Vorinstanz hatte das Sozialgericht Braunschweig die Klage abgewiesen.
Vermieter sah Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt
In dem Fall ging es um einen Vermieter, der Wohnungen an Grundsicherungsempfänger vermietete. Vorsorglich ließ er sich von den Mietern unterschreiben, dass sie einer Direktzahlung durch das Jobcenter zustimmen, wie der Gerichtssprecher erklärte. Diese Direktzahlungen seien aber nur in Ausnahmefällen vorgesehen, da Grundsicherungsempfänger eigenverantwortlich mit ihrem Geld umgehen sollen.
Als eine Mieterin die Nebenkosten für die Jahre 2018 und 2019 schuldig blieb, verlangte der Vermieter die Zahlung vom Jobcenter Goslar. Es sei nicht hinnehmbar, dass das Jobcenter zwar die Kosten des Energieversorgers direkt zahle, er jedoch erst prozessieren müsse, um seine Miete zu erhalten. Hierdurch sei der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Er werde vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Neben den rückständigen Kosten seien inzwischen auch Mietschulden aufgelaufen. Der Gesamtbetrag summiere sich auf mehr als 4.000 Euro – das Jobcenter müsse im Wege der Amtshaftung zahlen.
Die Behörde lehnte eine Direktüberweisung ab mit der Begründung: Der Vermieter habe keine eigenen Ansprüche gegenüber dem Amt.
Gericht bestätigt Rechtsauffassung von Jobcenter
Das LSG sah keine Anspruchsgrundlage für eine Schuldübernahme durch das Jobcenter. Trotz der im Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – kurz SGB II – vorgesehenen Möglichkeit der Direktzahlung der Miete an den Vermieter entstehe keine Rechtsbeziehung zwischen Vermieter und dem Amt.
Der Vermieter habe somit keine eigenen einklagbaren Ansprüche. Die Direktzahlung diene nämlich allein der Sicherstellung der zweckentsprechenden Verwendung der Unterkunftsleistungen. Sie erfülle nicht den Zweck einer vereinfachten Durchsetzung von Mietforderungen durch Schaffung eines weiteren solventen Schuldners in Form des Jobcenters, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Eintreibung von Schulden sei ein objektiv eigenes Geschäft des Vermieters.
Da ein Vermieter – im Gegensatz zum Leistungsempfänger – im sozialgerichtlichen Verfahren nicht von der Kostenpflicht befreit ist, musste der Vermieter allein zweitinstanzliche Gerichtskosten von 1.200 Euro tragen. Den Streitwert hatte er zuvor durch weitere Forderungen auf 14.000 Euro in die Höhe getrieben.
Das könnte Sie auch interessieren:
Jobcenter kann überzahlte Miete direkt vom Vermieter fordern
Unpünktliche Mietzahlung durch Jobcenter als Kündigungsgrund
Vermieter muss Miete nicht an Jobcenter zurückzahlen
-
Solarstrom für Mieter: Leitfaden und Mustervertrag
1881
-
Aufwertung der Baualtersklasse: Reicht's für die Mieterhöhung?
175
-
Asbest im Boden entfernen: Kosten und Vorschriften
129
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
123
-
Mitarbeiterwohnungen: Standortvorteil und Steuerersparnis
77
-
Parkettschäden, Schimmel & Co. – Obhutspflicht des Mieters
50
-
Zweckentfremdung: Neues Gesetz in Schleswig-Holstein
41
-
Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
37
-
Lohnt sich die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter?
352
-
Verbot von Bleirohren: Letzte Frist läuft am 12. Januar ab
32
-
Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern
01.04.2026
-
Unterjährige Verbrauchsinformation zum Energiesparen
01.04.2026
-
Mitarbeiterwohnungen: Standortvorteil und Steuerersparnis
31.03.2026
-
Sonne für alle
27.03.2026
-
Taugt das Beteiligungsmodell für die Wohnungswirtschaft?
25.03.2026
-
Aareon Summit 2026 rund um KI: Jetzt anmelden
24.03.2026
-
Instandhaltung sichern im Handwerkermarkt: Mehr Auswahl. Schnellere Vergabe. Struktur statt Zufall.
23.03.2026
-
Serielles Sanieren: Leitfäden und Checklisten
20.03.2026
-
Bund investiert neun Milliarden Euro in sozialen Wohnungsbau
20.03.20261
-
Mieter haben die besten Vermieter gewählt
20.03.2026