
Mainz, Trier und Landau. In diesen Städten gilt in Rheinland-Pfalz seit dem 8.10.2015 die Mietpreisbremse.
Die Mietpreisbremse greift in Rheinland-Pfalz in den drei Universitätsstädten Mainz, Trier und Landau. Das Landeskabinett hatte eine entsprechende Verordnung beschlossen. Diese ist am 8.10.2015 in Kraft getreten und gilt bis zum 7.10.2020. Mainz, Landau und Trier gelten damit als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Länder definieren Geltungsbereich der Mietpreisbremse
Das Gesetz zur Einführung der Mietpreisbremse für neu abgeschlossene Mietverträge ist am 1.6.2015 in Kraft getreten. Es allein begrenzt die Neuvertragsmieten noch nicht. Die Länder müssen per Rechtsverordnung jeweils die Gebiete festlegen, in denen die Versorgung mit Wohnraum zu angemessenen Preisen gefährdet ist. In diesen Gebieten dürfen die Mieten für neu abgeschlossene Mietverträge höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen sind hiervon ausgenommen.
Eine vollständige Liste aller Städte und Gemeinden in Deutschland, in denen die Mietpreisbremse greift, finden Sie im Top-Thema "In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse".
Kappungsgrenze ist bereits reduziert
Rheinland-Pfalz hat schon eine Bremse im Kampf gegen steigende Mieten: Die Kappungsgrenzen-Verordnung sorgt dafür, dass die Mieten bei bestehenden Verträgen in Mainz, Trier, Speyer und Landau innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent steigen dürfen.
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Schlagworte zum Thema: Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, Mieterhöhung, Mietrecht
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