Bundesrat stimmt EnEV 2014 zu
Die Bundesländer haben dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für eine Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zugestimmt, aber nur mit Auflagen. So verlangt der Bundesrat, Energieausweise um Energieeffizienzklassen zu erweitern. Auch sollen nach dem Willen des Bundesrats Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und die älter als 30 Jahre sind, ab 2015 außer Betrieb genommen werden müssen. Damit ist der Bundesrat einer Empfehlung des Umweltausschusses gefolgt.
Länder fordern Nachbesserung der EnEV 2014
Gleichzeitig machen die Länder deutlich, dass sie die vorgelegte Verordnung in wesentlichen Punkten für unzureichend halten. Sie gebe kaum ausreichende Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die der Energieverbrauch im Gebäudebereich aufwerfe. Allein durch die verschiedenen parallelen Energiesparvorschriften (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) leide die Akzeptanz und Transparenz erheblich. Der Bundesrat hält es daher für dringend notwendig, diesen Bereich zu vereinfachen, und fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich mit den Ländern eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften anzugehen.
EnEV-Novelle verschärft Anforderungen an Neubauten
Die Neuerungen, die die EnEV 2014 mit sich bringt, betreffen vor allem Neubauten. So soll der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten nach dem Bundesratsbeschluss ab 2016 um 25 Prozent sinken. Der Regierungsentwurf für die Änderung der Energieeinsparverordnung sah hier bis 2016 eine Absenkung in zwei Stufen um je 12,5 Prozent vor.
Neue Pflichten für Vermieter und Verkäufer
Auch Verkäufer und Vermieter von Immobilien müssen sich auf neue Pflichten einstellen. Bei Verkauf und Vermietung sind künftig die energetischen Kennwerte in Immobilienanzeigen mit anzugeben. Auch werden Verkäufer und Vermieter verpflichtet, dem Käufer bzw. neuen Mieter den Energieausweis zu übergeben und diesen bereits bei der Besichtigung vorzulegen.
Bundesregierung muss über Änderungen des Bundesrats entscheiden
Nachdem der Bundesrat dem Regierungsentwurf nur mit Änderungen zugestimmt hat, muss nun die Bundesregierung darüber entscheiden, ob sie diese Änderungen akzeptiert, damit die EnEV 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. (Nachtrag: Die Bundesregierung hat den Änderungen des Bundesrates am 16.10.2013 zugestimmt.) Die geänderten Vorschriften zu Energieausweis, Energieefizienz und Co. treten am 1.5.2014 in Kraft.
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
1.3546
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
5201
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
4922
-
CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik
4587
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3991
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
391
-
Kabinett beschließt Mietrechtsänderung
388
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
367
-
Energieausweise: wichtige Änderungen im Mai
317
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
250
-
Kabinett kündigt Novelle der Ersatzbaustoffverordnung an
05.06.20261
-
EU-Gebäuderichtlinie: Fahrplan für Sanierungen
03.06.20263
-
Bundesregierung setzt auf Anreize im Gebäudesektor
02.06.2026
-
Erbschaftsteuerreform: Folgen für Immobilieneigentümer
01.06.2026
-
Immobilienwirtschaft: Veranstaltungen und Events 2026
01.06.2026
-
Insolvenzen erreichen jetzt Gebäudedienstleister und Ausbau
29.05.2026
-
"Energetische Stadtsanierung": Wer noch Fördergeld kriegt
28.05.2026
-
Berliner Mietspiegel 2026 veröffentlicht
28.05.2026
-
Forscher plädieren für höhere Baudichte
28.05.2026
-
Eigentümer von PV-Anlagen sollen mehr für Strom zahlen
28.05.2026