Bundesrat stimmt EnEV 2014 zu

Der Bundesrat hat der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zugestimmt – allerdings nur mit Änderungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung.

Die Bundesländer haben dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für eine Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zugestimmt, aber nur mit Auflagen. So verlangt der Bundesrat, Energieausweise um Energieeffizienzklassen zu erweitern. Auch sollen nach dem Willen des Bundesrats Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und die älter als 30 Jahre sind, ab 2015 außer Betrieb genommen werden müssen. Damit ist der Bundesrat einer Empfehlung des Umweltausschusses gefolgt.

Länder fordern Nachbesserung der EnEV 2014

Gleichzeitig machen die Länder deutlich, dass sie die vorgelegte Verordnung in wesentlichen Punkten für unzureichend halten. Sie gebe kaum ausreichende Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die der Energieverbrauch im Gebäudebereich aufwerfe. Allein durch die verschiedenen parallelen Energiesparvorschriften (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) leide die Akzeptanz und Transparenz erheblich. Der Bundesrat hält es daher für dringend notwendig, diesen Bereich zu vereinfachen, und fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich mit den Ländern eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften anzugehen.

EnEV-Novelle verschärft Anforderungen an Neubauten

Die Neuerungen, die die EnEV 2014 mit sich bringt, betreffen vor allem Neubauten. So soll der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten nach dem Bundesratsbeschluss ab 2016 um 25 Prozent sinken. Der Regierungsentwurf für die Änderung der Energieeinsparverordnung sah hier bis 2016 eine Absenkung in zwei Stufen um je 12,5 Prozent vor.

Neue Pflichten für Vermieter und Verkäufer

Auch Verkäufer und Vermieter von Immobilien müssen sich auf neue Pflichten einstellen. Bei Verkauf und Vermietung sind künftig die energetischen Kennwerte in Immobilienanzeigen mit anzugeben. Auch werden Verkäufer und Vermieter verpflichtet, dem Käufer bzw. neuen Mieter den Energieausweis zu übergeben und diesen bereits bei der Besichtigung vorzulegen.

Bundesregierung muss über Änderungen des Bundesrats entscheiden

Nachdem der Bundesrat dem Regierungsentwurf nur mit Änderungen zugestimmt hat, muss nun die Bundesregierung darüber entscheiden, ob sie diese Änderungen akzeptiert, damit die EnEV 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. (Nachtrag: Die Bundesregierung hat den Änderungen des Bundesrates am 16.10.2013 zugestimmt.) Die geänderten Vorschriften zu Energieausweis, Energieefizienz und Co. treten am 1.5.2014 in Kraft.