Maklerprovision muss für Verkäufer und Käufer gleich sein
Unterschiedliche Provision von Verkäufer und Käufer
Eine Immobilienmaklerin verlangt von den Käufern einer Immobilie die Zahlung von Maklerprovision. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus nebst einem 45 Quadratmeter großen Anbau mit einer Bürofläche sowie einer Garage.
Die Maklerin war von der Ehefrau des Eigentümers mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt worden. Dabei war eine Provision vereinbart worden, die von der mit den Käufern vereinbarten Provision abweicht.
Entscheidung: Nur hälftige Teilung ist zulässig
Die Maklerin kann keine Maklerprovision verlangen. Der Maklervertrag ist wegen Verstoßes gegen § 656c Abs. 1 BGB nichtig, weil die Maklerin sich von der Ehefrau des Verkäufers und den als Verbraucher handelnden Käufern nicht eine Provision in gleicher Höhe hat versprechen lassen.
Lässt sich ein Makler von beiden Parteien des Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus eine Provision versprechen, muss gemäß § 656c BGB sichergestellt sein, dass beide Parteien eine Maklerprovision in gleicher Höhe zahlen. Ein Vertrag, der dieser Regelung widerspricht, ist unwirksam.
Der Halbteilungsgrundsatz soll Verbraucher davor schützen, dass Maklerkosten unter Ausnutzung ihrer aufgrund der Marktsituation geschwächten Verhandlungsposition in unbilliger Weise auf sie abgewälzt werden.
Der Halbteilungsgrundsatz gilt auch, wenn ein Dritter – wie hier die Ehefrau des Verkäufers – statt einer Vertragspartei den Maklervertrag abschließt. Anderenfalls ließe sich der Verbraucherschutz einfach durch Einschaltung eines Dritten umgehen.
Begriff des Einfamilienhauses
In dem Urteil schärft der BGH auch den für die Anwendbarkeit des § 656c BGB maßgeblichen Begriff des Einfamilienhauses. Demnach handelt es sich um ein Einfamilienhaus im Sinne dieser Vorschrift, wenn das zu vermittelnde Objekt für den als Verbraucher handelnden Erwerber zum Wohnen mit einem einzelnen Haushalt dienen soll.
Der Annahme, dass das Einfamilienhaus Wohnzwecken dient, steht nicht entgegen, dass darin eine Einliegerwohnung oder eine anderweitige gewerbliche Nutzungsmöglichkeit von jeweils nur untergeordneter Bedeutung vorhanden ist. Im vorliegenden Fall nahm der Büroanbau etwa ein Fünftel der Gesamtfläche ein, was als untergeordnet anzusehen war.
(BGH, Urteil v. 6.3.2025, I ZR 32/24)
Gesetzliche Grundlage: § 656c BGB
Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
(1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden.
(2) Ein Maklervertrag, der von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweicht, ist unwirksam. ...
BGH zu Halbteilungsgrundsatz bei Makleralleinauftrag
Mit einem weiteren Urteil vom selben Tag hat der BGH klargestellt, dass der Käufer einer Immobilie nicht mit den vollen Maklerkosten belastet werden darf, wenn der Makler nur vom Verkäufer beauftragt worden ist.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
2.3386
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Das gilt rechtlich
2.233
-
Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet: die Konditionen
2.0831
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
1.334
-
Verkürzte Nutzungsdauer, höhere jährliche Abschreibung
9952
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
7491
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
658
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungscheck: alle Infos
4971
-
Bundesfinanzministerium plant Beschränkung bei Gutachten
443
-
Neuer CO2-Preis für 2027 gegen Preissprünge beim Heizen
331
-
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026
23.12.2025
-
Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit beschlossen
22.12.2025
-
Indexmieten beim Wohnen deckeln – mit fatalen Folgen?
22.12.2025
-
Das gibt der Bund im Jahr 2026 fürs Wohnen aus
19.12.2025
-
EZB lässt weiter auf eine Zinswende warten
18.12.2025
-
Verstoß gegen Mietpreisbremse: Tausende Rügen erfolgreich
18.12.2025
-
Vergesellschaftungsgesetz ohne Enteignungen
18.12.2025
-
Bayern verlängert Umwandlungsschutz für Mietwohnungen
17.12.2025
-
Gewerbemietverträge: Textform-Regelung ab Januar 2026
16.12.2025
-
Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet: die Konditionen
16.12.20251