Immobilienkredit: Bank muss Widerrufsbelehrung nicht hervorheben

Hintergrund: Belehrung nicht hervorgehoben
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beanstandet die Gestaltung der Widerrufsinformationen zweier Sparkassen, die diese beim Abschluss von Immobiliendarlehensverträgen mit Verbrauchern verwenden. Nach Meinung des Verbandes ist die in den Verträgen jeweils enthaltene Widerrufsinformation nicht deutlich genug hervorgehoben.
Zudem beanstandet die Verbraucherzentrale bei einem der Formulare, die Gestaltung der Widerrufsinformation lenke von deren Inhalt ab. Die Information enthält Bestandteile, die mittels "Checkbox" angekreuzt werden sollen, sofern sie im Einzelfall relevant sind. Die Verbraucherzentrale meint, hierdurch werde die Widerrufsbelehrung unnötig aufgebläht, sodass von deren Kern abgelenkt werde.
Entscheidung: Hervorhebung nicht erforderlich
Der BGH weist die Klagen ab.
Es ist nicht erforderlich, die Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen mit Verbrauchern optisch besonders hervorzuheben. Die Pflichtangaben müssen lediglich klar und verständlich sein. Eine Hervorhebung ordnet das Gesetz nicht an.
Auch ist es nicht zu beanstanden, wenn die Belehrung Elemente enthält, die nicht in allen Fällen relevant sind und im Einzelfall durch Ankreuzen ausgewählt werden müssen.
(BGH, Urteile v. 23.2.2016, XI ZR 549/14, XI ZR 101/15)
"Widerrufsjoker" bei Altverträgen wird abgeschafft
In den aktuellen Urteilen ließ der BGH die Gestaltung der Widerrufsklauseln durchgehen. In der Vergangenheit hat der BGH aber auch mehrere Klauseln aus inhaltlichen Gründen für ungültig erklärt. Für zahlreiche Darlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 hat dies zur Folge, dass den Darlehensnehmern ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zusteht. Damit ist in Kürze Schluss: Das "ewige Widerrufsrecht" für Altverträge endet am 21.6.2016. Dies ergibt sich aus einem Gesetz, das der Bundestag am 18.2.2016 beschlossen hat.
Das könnte Sie auch interessieren:
"Ewiges Widerrufsrecht" bei Immobilienkrediten endet im Juni
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
3.7876
-
Videoüberwachung – Regeln für Vermieter und WEGs
1.996
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
1.240
-
Kürzere Nutzungsdauer: So sparen Vermieter Tausende Euro Steuern
1.0902
-
Hydraulischer Abgleich: Pflicht, Fristen & Förderung
1.088
-
Die neue Bundesbauministerin heißt Verena Hubertz
787
-
CO2-Preis steigt – so viel zahlen Vermieter und Mieter
7287
-
Mindesttemperatur: Was Vermieter rechtlich beachten müssen
676
-
Maklerprovision: Neues Gesetz zur Maklercourtage in Kraft
6682
-
Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung angepasst
621
-
Das Heizungsgesetz soll weg: Was dann kommt, ist unklar
21.05.2025
-
DIN zieht Entwurf für "Gebäude-TÜV" zurück
21.05.2025
-
Grunderwerbsteuer-Trick: Eine Soko holt Millionen Euro zurück
20.05.2025
-
Balkonkraftwerke vor Gericht – wenn Mieter klagen
20.05.2025
-
Im ERP, ums ERP und ums ERP-System herum
19.05.2025
-
Wohnungsbaupolitik & Co.: Zeit für innovative Ideen
19.05.2025
-
Bauturbo bis August: Die To-do-Liste der Verena Hubertz
16.05.2025
-
Grunderwerbsteuer runter, Wohnungsbooster zünden?
16.05.2025
-
Baden-Württemberg verlängert Mietpreisbremse & Co.
15.05.2025
-
Mangelware Wohnraum: Städter bevorzugen Umbau statt Neubau
15.05.2025