Rauchender Mieter gewinnt Räumungsprozess

Der jahrelange Rechtsstreit um die Kündigung eines rauchenden Mieters ist höchstwahrscheinlich zu Ende. Das Landgericht Düsseldorf wies nach einer umfassenden Beweisaufnahme die Räumungsklage der Vermieterin ab. Diese hatte den Mietvertrag im Januar 2013 gekündigt. Als Kündigungsgrund hatte sie übermäßiges Rauchen in der Wohnung angeführt, was zur Belästigung anderer Hausbewohner geführt habe.
Raucher-Fall geht durch die Instanzen
Das Amtsgericht Düsseldorf hatte der Räumungsklage stattgegeben, auch das Landgericht Düsseldorf gab der Vermieterin Recht. Der BGH hob das Räumungsurteil in letzter Instanz auf, so dass der Fall vor dem Landgericht neu verhandelt werden musste. Die Bundesrichter hatten bemängelt, dass das Landgericht die strittigen Tatsachen nicht hinreichend geklärt habe. Dabei ging es in dem Fall nicht um die Frage, ob Mieter überhaupt in ihrer Wohnung rauchen dürfen - dass dies zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, ist unstrittig -, sondern um das zulässige Ausmaß des Rauchens in der Wohnung. Der Fall hatte bundesweit ein breites Medienecho hervorgerufen.
Keine übermäßigen Belästigungen durch Rauch festgestellt
Nach der Vernehmung von 13 Zeugen sah das Landgericht Düsseldorf keine ausreichenden Beweise dafür, dass Mieter mit seinem Zigarettenqualm den Hausfrieden gravierend gestört hat. Durch das Rauchen in einer Mietwohnung allein werde die Grenze zum vertragswidrigen Gebrauch noch nicht überschritten. Nicht mehr vertragsgemäß sei es, wenn der rauchende Mieter das Gebot der Rücksichtnahme nicht genügend beachte, etwa weil er nicht ausreichend lüftet oder die Asche nicht entsorgt. An die Prüfung des nicht mehr vertragsgemäßen Gebrauchs seien strenge Anforderungen zu stellen.
Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, allerdings hat das Landgericht keine Revision zugelassen, so dass der Vermieterin nur noch die Möglichkeit bleibt, Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einzulegen.
(LG Düsseldorf, Urteil v. 28.9.2016, 23 S 18/15)
Rauchen in der Wohnung ist häufiger Streitpunkt
Das Rauchen in der Wohnung führt häufig zu Konflikten der Hausbewohner und beschäftigt auch immer wieder die Gerichte. So hat der BGH im Januar 2015 entschieden, dass das Rauchen auf dem Balkon zeitlich eingeschränkt werden kann, wenn andere Bewohner beeinträchtigt werden.
Das LG Hamburg hält eine Mietminderung für gerechtfertigt, wenn Rauch von einer Wohnung in die andere zieht.
Das AG München verurteilte eine Wohnungseigentümerin zur Zahlung einer Vertragsstrafe, weil sie wiederholt Zigaretten und Asche vom Balkon nach unten entsorgt hatte.
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