Amtsgericht bestätigt Kündigung wegen Rauchens in der Wohnung
Das AG Düsseldorf hat einer Vermieterin Recht gegeben, die einem Mieter gekündigt hatte, weil dieser in der Wohnung stark raucht. Der Fall hatte in den Medien starke Wellen geschlagen, nachdem das Amtsgericht dem Mieter zunächst Prozesskostenhilfe versagt und erst das Landgericht diese bewilligt hatte.
Ein Mieter dürfe zwar grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen, so das Gericht. Dies sei vom vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gedeckt. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es jedoch nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führe. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der weiteren Mieter habe insoweit gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit des rauchenden Mieters Vorrang. Das Gericht sah in dem Verhalten des Mieters einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung. Denn trotz Abmahnungen habe er seine Wohnung nur unzureichend gelüftet, sodass der Zigarettenrauch in das Treppenhaus ziehe und dort sowie im gesamten Haus zu einer unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Geruchsbelästigung führe.
Die Vermieterin hatte dem starken Raucher insbesondere vorgeworfen, er habe sein Lüftungsverhalten verändert, sodass jedenfalls seit eineinhalb Jahren Zigarettenqualm ins Treppenhaus ziehe. Andere Mieter hätten sich beschwert. Abmahnungen seien erfolglos geblieben.
Als unerheblich sah es das Gericht an, dass der Mieter seit 40 Jahren in der Wohnung lebe und dort schon immer geraucht habe. Die Kündigung stütze sich nicht auf das Rauchen als Solches, sondern allein auf das geänderte Lüftungsverhalten des Mieters und die damit einhergehende Geruchsbelästigung im Treppenhaus. Von einer jahrelangen Duldung könne insoweit keine Rede sein.
Das letzte Wort ist in diesem Fall allerdings noch nicht gesprochen: Der Mieter kann gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung einlegen.
( AG Düsseldorf, Urteil v. 31.7.2013, 24 C 1355/13)
Nachtrag: Das Landgericht Düsseldorf hat die Räumungsklage abgewiesen, nachdem der Fall zwischenzeitlich auch vor dem BGH verhandelt worden war.
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.122
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
971
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
937
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
584
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
512
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
454
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
439
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
429
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4191
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
407
-
Eigentümer-Stimmrecht kann objektbezogen begrenzt werden
16.03.2026
-
Zweckbindung von Garagen: Das gilt rechtlich
13.03.2026
-
Urteile zur Eigenbedarfskündigung
10.03.2026
-
Verwalten ohne Eigentümerversammlung
09.03.2026
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
06.03.2026
-
Haftung des Verwaltungsbeirats
06.03.2026
-
Zusammensetzung des Verwaltungsbeirats
06.03.2026
-
Wahl des Verwaltungsbeirats
06.03.2026
-
Funktion des Verwaltungsbeirats
06.03.2026
-
Herstellungspflicht bei steckengebliebenem Bau
05.03.2026
Helmut Gall
Fri Aug 02 08:32:05 CEST 2013 Fri Aug 02 08:32:05 CEST 2013
In einer so dicht bewohnten Besiedelung ist es nicht mehr hinnehmbar immer mehr als gezwungener passiver Mitraucher diesen Rauch zu dulden. Aus medizinischer Sicht sind die gesundheitlichen Schäden, welche Nichtraucher durch Passivrauchen zwangsläufig erdulden müssen, eindeutig bekannt!
Im Norden von Skandinavien, das heißt bei dieser dort extrem dünnen Besiedelung gibt es dieses Problem natürlich nicht.