
Eine Wohnungseigentümerin in München muss an eine Miteigentümerin 3.000 Euro zahlen, weil sie wiederholt Zigaretten und Asche von ihrem Balkon nach unten entsorgt hat. In einem gerichtlichen Vergleich hatte sie sich verpflichtet, dies zu unterlassen.
Hintergrund
Zwei Wohnungseigentümerinnen streiten über die Zahlung einer Vertragsstrafe. Beide sind Raucherinnen und wohnen übereinander. In einem Verfahren vor dem AG München hatten sie darüber gestritten, dass die Eigentümerin der oberen Wohnung angeblich Asche und Zigarettenkippen von ihrem Balkon nach unten werfe. Das Verfahren endete mit einem Vergleich. Darin verpflichtete sich die Eigentümerin der oberen Wohnung, Asche und Kippen nicht vom Balkon aus nach unten zu entsorgen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung 100 Euro an die darunter wohnende Eigentümerin zu zahlen.
In der Folgezeit stellte die Eigentümerin der unteren Wohnung fest, dass weiterhin Asche und Zigarettenkippen vom oberen Balkon herunterfallen. Insgesamt 57 Verstöße zeichnete sie auf und verlangt nun von der Eigentümerin der oberen Wohnung 5.700 Euro. Diese bestreitet, auf dem Balkon zu rauchen und behauptet, Asche und Zigarettenkippen im Müll zu entsorgen. Zudem habe sie am Balkon ein Katzennetz angebracht, sodass keine Asche nach unten gelangen könne und rauche seit November 2001 nur noch E-Zigarette.
Entscheidung
Die Eigentümerin der oberen Wohnung muss 3.000 Euro zahlen.
Nachdem das Gericht mehrere Zeugen angehört hatte, sah es in mindestens 30 Fällen als erwiesen an, dass die Eigentümerin gegen die Vereinbarung verstoßen hatte. Ob die Asche wirklich auf dem unteren Balkon gelandet sei, sei unerheblich, denn der gerichtliche Vergleich beinhalte ein Verbot der Entsorgung nach unten. Es sei auch problemlos möglich, eine Zigarette durch ein Katzennetz zu stecken.
(AG München, Urteil v. 9.7.2013, 483 C 32328/12 WEG)
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