Raucher muss Wohnung räumen 21 S 240/13

Nach über 40 Jahren muss ein Düsseldorfer Rentner seine Wohnung räumen. Die Vermieterin hatte den Mietvertrag wegen übermäßigen Rauchens in der Wohnung gekündigt. Sie bekam nun auch in zweiter Instanz Recht.

Im Streit um Zigarettenrauch in einem Düsseldorfer Mietshaus muss ein rauchender Rentner nach 40 Jahren seine Wohnung verlassen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden und damit ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Dem 75-Jährigen räumte das Gericht eine Räumungsfrist bis zum Jahresende ein.

Weil er seine Nachbarn mit Zigarettenrauch massiv belästigt haben soll, hatte die Vermieterin dem ehemaligen Hausmeister des Hauses die Wohnung gekündigt.

Rauchen in der Wohnung ist grundsätzlich erlaubt

Zwar sei das Rauchen in den eigenen Wohnung grundsätzlich erlaubt, aber es habe seine Grenzen im Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn, so das Landgericht. Der schwerwiegende Pflichtverstoß liege nicht im Rauchen, sondern darin, dass der Rentner die Geruchsbelästigung durch sein Verhalten noch gefördert habe, indem er seine Wohnung unzureichend gelüftet und seine zahlreichen Aschenbecher nicht geleert habe.

Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht hatte der Mieter bestritten, dass ihn die Vermieterin mehrmals mündlich abgemahnt habe. Das Gericht sah die Abmahnungen aber als erwiesen an.

(LG Düsseldorf, Urteil v. 26.6.2014, 21 S 240/13)


Nachtrag: Der BGH hat das Urteil aufgehoben. Daraufhin hat das LG Düsseldorf den Fall erneut verhandelt und die Räumungsklage abgewiesen.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Abmahnung, Kündigung, Mietrecht