Fernwärme in Mietwohngebäuden: WärmeLV-Novelle gefordert

Die Bundesregierung will den Ausbau von Fernwärme vorantreiben. Passt das so für Vermieter? Nein, sagt ein Bündnis aus Verbänden der Immobilienbranche: Viel zu teuer. Sie fordern eine Novelle der Wärmelieferverordnung.

Ein Verbändebündnis fordert die Bundesregierung dazu auf, die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) konsequent auf erneuerbare Wärme auszurichten, ohne dass durch den Umstieg auf Fernwärme eine Kostensteigerung entsteht. Eine Novelle wurde bereits auf einem Fernwärmegipfel 2023 angekündigt.

Unterzeichnet haben den Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Bauministerin Klara Geywitz (SPD), Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne), der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW, der Immobilienverband Deutschland (IVD), der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) und der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec).

Vermieter: Keine Investition ohne Kostenneutralität

Fernwärme sei faktisch in den meisten Fällen teurer, Vermieter dürften Kosten nicht auf die Mieter umlegen, sagte BFW-Präsident Dirk Salewski bei Vorlage des Briefes in Berlin. Die Kostenneutralität müsse so berechnet werden, dass die Umstellung auf Fernwärme in der Praxis gelingen könne. "Niemand wird sonst die Investition vornehmen", so Salewski. Das eigentliche Ziel – die kommunale Wärmeplanung – würde so misslingen.

Ziel der gewerblichen Wärmelieferung ist dem BFW-Chef zufolge gerade die Befreiung von Vermietern von Investitionskosten, damit sonst notwendige Mieterhöhungen nach Modernisierung für die Mieter ausbleiben. Die Versorgung mit Fern- und Nahwärme dürfe nicht am Mietrecht scheitern. "Wenn die Wärmewende insbesondere im vermieteten Wohnungsbestand gelingen soll, muss dringend mietrechtlich nachgebessert werden. Benötigt wird eine gesetzliche Sonderregelung oder zumindest eine gesetzliche Klarstellung", erklärte Salewski.

Verbändebrief "WärmeLV konsequent auf Erneuerbare Wärme ausrichten"

Fernwärmegipfel: Bundesregierung trifft Immobilienbranche

Fernwärme ist Wärme, die nicht im Wohngebäude selbst erzeugt wird, sondern aus einem Kraft- oder Heizwerk in der Umgebung kommt. Meistens wird dort Wasser erhitzt, das dann durch isolierte Rohre in die Häuser geleitet wird. Ein Problem bei der Fernwärme: Die Energie stammt immer noch zu rund 70 Prozent aus fossilen Energieträgern – das sind vor allem Kohle und Gas.

Bei der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sollen die Netze dennoch eine wichtige Rolle spielen. Wer an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen sei, müsse sich keine Gedanken über eine Wärmepumpe oder andere Alternativen mehr machen, sagte Geywitz auf dem Fernwärmegipfel 2023 mit Habeck und Verbänden unter anderem aus der Immobilienbranche. Jedes Jahr könnten 100.000 Häuser neu an Wärmenetze angeschlossen werden.

Im Rahmen des Gipfels wurde auch angekündigt, die WärmeLV und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) zeitnah zu novellieren. Bei der Novelle der AVBFernwärmeV geht es um Investitionsanreize und Vertragsbedingungen für den Fernwärmeausbau. Bei der WärmeLV-Reform um die mieterfreundliche, bezahlbare Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands.

Erklärung zum Fernwärmegipfel (PDF)

Fernwärmegipfel 2023 Pressekonferenz

Fernwärme statt Öl und Gas: Erfüllung des GEG

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist Fernwärme eine Erfüllungsoption. Die Anforderungen werden auch erfüllt, wenn noch nicht zu 65 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden oder wenn nur die Absicht besteht, einen Anschluss an eine geplante Fernwärme zu nutzen. Ob ein Anschluss ans Wärmenetz geplant ist, geht aus der kommunalen Wärmeplanung hervor. Das GEG sieht Übergangsfristen vor.

Das entsprechende Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze ist die Grundlage für das GEG und ist zeitgleich mit diesem am 1.1.2024 in Kraft getreten.

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Das Handbuch erklärt das neue GEG, die Auswirkungen auf die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und den Austausch alter Heizungen verständlich, praxisgerecht und umsetzungsorientiert. Arbeitshilfen, Anträge, Checklisten und Tabellen für Immobilieneigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietverhältnisse unterstützen die Umsetzung.

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Plattform für Fernwärme: Preise vergleichbar machen

Eine Preisplattform für Fernwärme-Anbieter soll die Transparenz für Verbraucher bei den Heizkosten verbessern. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) wollten die gemeinsame Plattform im April 2024 starten, kündigte BDEW-Chefin Kerstin Andreae in einem Interview des Nachrichtenportals Table Media an. "Da werden etwa 150 Fernwärme-Unternehmen mitmachen. Damit decken wir nahezu den ganzen Markt ab."

Mit dem Angebot reagieren die Verbände auf Kritik an den Fernwärme-Preisen, bei denen es große Unterschiede gibt, die für die Kunden kaum nachvollziehbar sind. "Wir wissen, dass es bei der Transparenz der Preise ein Problem gibt", sagte Andreae. "Die Vergleichbarkeit ist schwierig. Das wird die Brache jetzt angehen."

Sammelklage gegen Eon-Fernwärme: Bundesamt öffnet Klageregister

Das Bundesamt für Justiz hat die Sammelklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Eon-Fernwärmeversorger Eon Energy Solutions im Klageregister veröffentlicht. Verbraucher und kleine Unternehmen können Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden. Das teilte die Behörde am 28. Februar in Bonn mit.

Der vzbv hatte die Verbandsklage im November 2023 beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Eon Energy Solutions soll in den vergangenen Jahren die Preise enorm erhöht haben. Das sei nicht gerechtfertigt. "Die Klage soll dafür sorgen, dass Eon seine Abrechnungen rückwirkend anpasst", berichtete der Verband.

Ein Eon-Sprecher hatte die Vorwürfe seinerzeit zurückgewiesen und erklärt: "Unsere Fernwärmepreise folgen den gesetzlichen Vorgaben und passen sich den Kosten- und Marktentwicklungen an." Die Preisgestaltung richte sich nach Preiskomponenten, die auf jederzeit einsehbaren Grundlagendaten des Statistischen Bundesamtes beruhten. Die Preise seien fair und transparent.


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dpa