Korrekturmöglichkeiten des Finanzamts für elektronisch übermittelte Lohnsteuerdaten
Vom Arbeitgeber fehlerhaft übermittelte Lohnsteuerdaten
Der Kläger bezog als Pensionär im Streitjahr ausschließlich sogenannte Versorgungsbezüge. Bei den vom Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelten Lohnsteuerdaten fehlte jedoch teilweise die Kenntlichmachung der Versorgungsbezüge. Übermittelt wurde:
- Bruttoarbeitslohn in Höhe von insgesamt 38.961 Euro,
- Versorgungsbezüge aber nur in Höhe von 29.221 Euro.
Fehlerhafte Steuerfestsetzung
Das Finanzamt ging deshalb davon aus, dass der Beschäftigte auch laufenden Arbeitslohn bezogen hat. Im Einkommensteuerbescheid berücksichtigte es deshalb einen Freibetrag für Versorgungsbezüge, aber auch (fälschlicherweise) den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro und den sogenannten Altersentlastungsbetrag. Nachdem der Arbeitgeber die übermittelten Daten korrigiert hatte, änderte das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid und ließ nun den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und den Altersentlastungsbetrag unberücksichtigt. Die hiergegen gerichtete Klage vor dem Finanzgericht Hamburg (Urteil v. 4. Oktober 2018, 3 K 69/18) hatte Erfolg.
Steuerbescheid kann nicht mehr geändert werden
Das Finanzgericht hat eine Änderungsmöglichkeit für den Steuerbescheid verneint. Insoweit hat sich das Finanzgericht dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Januar 2018 (VI R 41/16, BStBl 2018 II S. 378) angeschlossen. Auch der Bundesfinanzhof hatte eine Änderung insbesondere dann verweigert, wenn das Finanzamt bei einer Papiererklärung den elektronisch übermittelten und der Steuererklärung beigestellten Arbeitslohn nicht mit dem vom Steuerpflichtigen in der Einkommensteuererklärung erklärten Arbeitslohn abgeglichen hat.
Achtung: Neue Rechtslage zur Änderungsmöglichkeit von Steuerbescheiden
Die Rechtslage hat sich gegenüber den Urteilsfällen geändert. Hinzuweisen ist auf die seit 1. Januar 2017 geltende Neuregelung (§ 175b Abgabenordnung). Danach ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Dazu gehören auch vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerdaten.
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
1.8751
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
1.68544
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
1.466
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
1.227
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
1.167
-
Was passiert bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze?
1.0751
-
Verpflichtung zur Führung elektronischer Entgeltunterlagen
962
-
Aktuelle Rechtslage bei Sachbezügen und Gutscheinen
94214
-
Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes
9142
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
88115
-
Kleine Steuerreform mit zahlreichen lohnsteuerlichen Auswirkungen
08.09.2026
-
Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen für 2026 und 2027
03.09.2026
-
Was Deutschlands größte Payroll-Studie über die Lohnabrechnung verrät
03.09.2026
-
Abhängige Beschäftigung von Gesellschafter-Geschäftsführer bei Stichentscheidsklausel
01.09.2026
-
Geplante lohnsteuerliche Änderungen laut Jahressteuergesetz 2026
24.08.2026
-
Entgeltfortzahlung: Vorerkrankungen richtig anrechnen
20.08.202610
-
So bleibt der Kindergartenzuschuss steuerfrei
17.08.202610
-
Melderecht: Besonderheiten bei Auszubildenden
13.08.2026
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
10.08.2026
-
Verpflichtung zur Führung elektronischer Entgeltunterlagen
05.08.2026