Einbau intelligenter Messsysteme

Smart Meter: Das Interesse steigt – die Vorteile


Smart Meter: Das Interesse steigt – die Vorteile

Wie viel Strom verbraucht wird – das können Smart Meter genau bestimmen. Wer die intelligenten Stromzähler einbauen muss, regelt das Gesetz. Lange kam der Markt nicht in Schwung, jetzt nimmt der Ausbau Fahrt auf. Die Gründe.

Verbraucher sollen über digitale Stromzähler mehr Transparenz über den eigenen Stromverbrauch erhalten und Kosten senken können. Lange stagnierte der Markt, jetzt nimmt der Einbau der intelligenten Messsysteme (Smart Meter) aus Sicht des Elektroindustrieverbands ZVEI Fahrt auf.

"Die Nachfrage ist stark gestiegen", sagte ZVEI-Präsident Gunther Kegel der Deutschen Presse-Agentur. Der Rollout laufe nicht nur im Pflichtbereich stabil, sondern gewinne auch darüber hinaus an Dynamik.

Smart Meter und dynamischer Stromtarif

Ein intelligentes Messsystem ist ein digitaler Stromzähler, der mit einem Kommunikationsmodul ausgestattet ist. Darüber kann der Stromverbrauch genauer und transparenter nachverfolgt werden als bei herkömmlichen Zählern. Das Gesetz sieht für den Smart-Meter-Rollout verbindliche Ziele bis 2032 vor.

Um die Digitalisierung der Energiewende voranzubringen, hatte die Ampel-Regierung einen Fahrplan für den Einbau von Smart Metern beschlossen. Der Einbau ist verpflichtend bei allen Verbrauchern ab einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden und bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie zu Beispiel Wärmepumpen. Alle anderen Verbraucher haben die Möglichkeit, den Einbau von Smart Metern zu verlangen. 

Ein Smart Meter ist außerdem die technische Voraussetzung für den sogenannten dynamischen Stromtarif – der ermöglicht es Verbrauchern, Strom zu Zeiten zu nutzen, in denen er an der Börse günstiger ist. Laut ZVEI können Netzbetreiber mit Hilfe von Smart Metern erkennen, wie sich Lasten im Netz verteilen. So ließen sich Engpässe frühzeitig erkennen, Spannungsabfälle vermeiden und der Stromfluss vorausschauend steuern.

Rollout: Anteil intelligenter Messsysteme

Laut jüngsten Zahlen der Bundesnetzagentur wurden von Januar bis Juni 2025 mehr als 16 Prozent der Pflichteinbaufälle umgesetzt. Das entspricht rund 760.000 installierten intelligenten Messsystemen, wie ZVEI weiter mitteilt. Damit liege der Rollout klar auf Kurs, um das Ausbauziel von 20 Prozent bei den Pflichteinbaufällen bis Jahresende zu erreichen, so Verbandspräsident Kegel. Gesetzliche Änderungen hätten entscheidende Impulse gesetzt. "Verfahren wurden vereinfacht, Prozesse beschleunigt und die Wirtschaftlichkeit für Messstellenbetreiber verbessert."

Insgesamt liegt der Anteil intelligenter Messsysteme nach Zahlen der Bundesnetzagentur bei allen Messlokationen derzeit aber bei nur drei Prozent. Unter den Pflicht-Rollout fallen laut ZVEI 8,5 Prozent aller Messlokationen. Der Smart-Meter-Rollout müsse stärker in die Öffentlichkeit getragen werden, sagte Kegel. "Wir müssen den Menschen zeigen, welchen konkreten Nutzen Smart Meter bieten für sie selbst, für das Netz und für die Energiewende insgesamt."

Moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem?

Unterschieden wird zwischen einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler ohne Kommunikationseinheit) und einem intelligenten Messsystem. Letzteres beinhaltet einen digitalen Stromzähler (Smart Meter), der mit einem Kommunikationsmodul zur Datenübertragung (Smart-Meter-Gateway) verbunden ist.

Diese intelligenten Messsysteme ermitteln nicht nur den Stromverbrauch, sondern versenden auch Daten – etwa an die Netzbetreiber oder den Stromanbieter. Mit ihnen kann auch der Stromfluss aus einer Solarstromanlage gesteuert werden.

Während alle Haushalte bis 2032 mindestens einen digitalen Zähler (moderne Messeinrichtung) erhalten, müssen einige auf Smart Meter umrüsten. Überblick:

  • Haushalte mit einem hohem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr (ab sofort)
  • Anlagen mit denen Strom erzeugt wird (etwa Photovoltaik) mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt. Bei Neuanlagen mit einer Nennleistung zwischen eins und sieben Kilowatt entscheidet der Messstellenbetreiber.
  • Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (wie Wärmepumpe), wenn eine Steuerung mit dem Netzbetreiber vereinbart wurde.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bietet umfassende Informationen für Verbraucher an:

Smart Meter FAQ für Verbraucher


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dpa

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