Tempelhofer Feld: Mehrheit der Berliner offen für Bebauung
In einem Volksentscheid stimmte 2014 eine Mehrheit der Berliner dagegen, dass das frühere Flughafengelände Tempelhof bebaut werden soll – jetzt gibt es eine neue Debatte. Mittlerweile ist mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Bürger dafür, dass Wohnungen auf ausgewählten Randflächen entstehen. Davon halten 44 Prozent das Vorhaben für "eindeutig" richtig und 13 Prozent für "eher richtig". Das ist das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag des "Tagesspiegel".
Ein Drittel (33 Prozent) der Befragten äußerte sich ablehnend zu dem Plan: 27 Prozent halten eine teilweise Randbebauung für "eindeutig falsch", weitere sechs Prozent als "eher falsch". Zehn Prozent der Teilnehmer zeigte sich in der Frage unentschieden.
Für die repräsentative Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut Civey vom 17. Juni bis 2. Juli rund 1.500 Berliner ab 18 Jahren interviewt.
Berlins CDU/SPD-Regierung will Tempelhofer Feld bebauen
Damit stellt sich eine Mehrheit der Berliner hinter den Kurs des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) und Koalitionspartner SPD. "Meine Position ist bekannt", sagte Wegner dem "Tagesspiegel": "Ich bin für eine Randbebauung des Tempelhofer Felds, um vielen Familien, jungen und älteren Menschen in Berlin ein neues Zuhause zu geben."
2014 hatte ein Volksentscheid ergeben, dass der ehemalige Flughafen nicht bebaut werden darf. CDU und SPD drängen jedoch wegen der Wohnungsnot in Berlin auf eine Randbebauung. Im Frühjahr 2024 wurde ein Bürgerbeteiligungsverfahren gestartet. Die Ergebnisse flossen in die Aufgabenstellung des planerischen Ideenwettbewerbs ein – der wurde im Juni 2025 abgeschlossen. Von den sechs ausgewählten Entwürfen sehen einzelne eine Randbebauung des Tempelhofer Felds vor, die Mehrzahl aber nicht, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Bauen mit. Die Arbeiten sind die Grundlage für die dritte Dialogwerkstatt Mitte Juli 2025.
Tempelhofer Feld: Noch gilt der Volksentscheid
Die Regierungsparteien CDU und SPD hatten sich Anfang 2023 in Koalitionsgesprächen darauf verständigt, dass Teile des Tempelhofer Feldes für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Pläne bauen auf alten Vorstößen aus den Parteien auf, die seit Jahren eine "behutsame Randbebauung" fordern. Für Sport, Freizeit, Kultur und Erholung soll genügend Raum bleiben. Christian Gaebler (SPD), Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Landes Berlin im Senat Wegner, stellte im Dezember 2023 die Pläne für den Ideenwettbewerb und die Bürgerwerkstatt zum Tempelhofer Feld vor.
Noch gilt das Ergebnis des Volksentscheids vom 25.5.2014, bei dem eine Mehrheit der Berliner Wähler dafür stimmte, das Feld gar nicht zu bebauen. Ob es einen neuen Volksentscheid geben wird, ist noch offen.
Debatte über die Bebauung: Hintergrund
Seit Ende 2008 ist das zirka 350 Hektar große ehemalige Flughafenareal Park- und Freizeitfläche und läuft unter dem Namen "Tempelhofer Feld". Im Jahr 2010 wurde das Gelände für die Öffentlichkeit zum Skaten, Joggen oder Picknicken freigegeben. Mit dem Volksentscheid 2014 lehnten knapp zwei Drittel der Berliner den Bau von Wohnungen ab. Seitdem verbietet das sogenannte Tempelhof-Gesetz die Bebauung.
Erstmals im Sommer 2019 wurde die Diskussion um eine Randbebauung mit Wohnungen wieder angestoßen – von drei SPD-Bezirkspolitikern. Im Januar 2020 wärmten CDU und FDP die Debatte auf und plädierten für eine neue Abstimmung unter den Bürgern für eine Überarbeitung des Tempelhof-Gesetzes.
Die Berliner FDP initiierte Anfang Oktober 2020 das Volksbegehren "Baut auf diese Stadt". Und auf einer Klausur des SPD-Landesvorstands im Januar 2021 kam das Thema ebenfalls wieder auf den Tisch: Das Tempelhofer Feld solle als grüne Lunge in der Stadt mit Freiflächen zur Erholung und Bewegung erhalten werden, doch Wohnungsbau auf ausgewählten Randflächen möglich sein, hieß es.
Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (Tempelhof-Gesetz)
Das könnte Sie auch interessieren:
Schneller-Bauen-Gesetz für Berlin ist in Kraft
Anstieg der Neubaumieten in Berlin "alarmierend"
Berlins Senat verzögert Vergesellschaftungsgesetz
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
2.3386
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Das gilt rechtlich
2.233
-
Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet: die Konditionen
2.0831
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
1.334
-
Verkürzte Nutzungsdauer, höhere jährliche Abschreibung
9952
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
7491
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
658
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungscheck: alle Infos
4971
-
Bundesfinanzministerium plant Beschränkung bei Gutachten
443
-
Neuer CO2-Preis für 2027 gegen Preissprünge beim Heizen
331
-
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026
23.12.2025
-
Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit beschlossen
22.12.2025
-
Indexmieten beim Wohnen deckeln – mit fatalen Folgen?
22.12.2025
-
Das gibt der Bund im Jahr 2026 fürs Wohnen aus
19.12.2025
-
EZB lässt weiter auf eine Zinswende warten
18.12.2025
-
Verstoß gegen Mietpreisbremse: Tausende Rügen erfolgreich
18.12.2025
-
Vergesellschaftungsgesetz ohne Enteignungen
18.12.2025
-
Bayern verlängert Umwandlungsschutz für Mietwohnungen
17.12.2025
-
Gewerbemietverträge: Textform-Regelung ab Januar 2026
16.12.2025
-
Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet: die Konditionen
16.12.20251