Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / Einführung

"Mit einer Vollmacht geht alles ganz einfach." – Das vermitteln der für Vorsorgevollmachten werbende Staat, der die für ihn teuren Betreuungen vermeiden will, und viele Banken, bei denen schnell ein Vollmachtsformular gezückt wird – mit großem Erfolg: Die Zahl und die Bedeutung von Vollmachten nehmen zu. Vollmachten können gerade beim Erbfall durchaus hilfreich sein: Sie erl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 1. Einleitung

Die Möglichkeit der Konfliktentstehung in einer Erbengemeinschaft wird heute durch die Existenz von Vorsorgevollmachten vergrößert. Von mehreren Kindern bevollmächtigt ein Elternteil regelmäßig nur eines. Dies ist grundsätzlich auch sinnvoll, um ein Gegeneinander der Bevollmächtigten zu vermeiden. Die Auswahl kann auf einer engen persönlichen Beziehung oder schlicht räumlich...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschäftswert für einheitliche Beurkundung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

Leitsatz Das OLG hatte sich mit den von einem Notar für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung angesetzten Gebühren nach der KostO auseinanderzusetzen. Er hatte für die Beurkundung eine 5/10 Gebühr aus §§ 38 Abs. 2 Nr. 4, 41 KostO aus dem zwischen den Beteiligten unstreitigen Wert des Vermögens des Beteiligten zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2008, Kontrolle und Durchsetzung von Vorsorgeverfügungen

Dieter Trimborn von Landenberg Bestehende Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der anwaltlichen Praxis, 1. Auflage 2008 Deutscher AnwaltVerlag Bonn, 253 Seiten, 36,– EUR Kennen Sie Edwin Aldrin? Oder Giovanni Caboto? Der eine war nach Neil Armstrong der zweite Mensch auf dem Mond, der andere nach Christoph Kolumbus der zweite Entdecker Amerikas. Wichtig sind die Erst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / II. Bemühungen und Diskussionen in der Vergangenheit

Bereits seit einigen Jahrzehnten wird eine gesetzliche Normierung des Rechtsinstituts der Patientenverfügung kontrovers diskutiert. So hatte sich der Deutsche Juristentag in den Jahren 1986 und 2000 mit dem Thema auseinandergesetzt und zuletzt 2006 (auf dem 66. Deutschen Juristentag) eine gesetzliche Regelung gefordert. Daneben befassten sich mehrere Arbeitsgruppen auf polit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / Einführung

Die Durchführung einer medizinischen Maßnahme erfordert bei einem entscheidungsfähigen Patienten grundsätzlich dessen Einwilligung. Ein entscheidungsunfähiger Patient kann diese Einwilligung nicht mehr erteilen. Die Rechtsprechung behilft sich daher in diesem Fall mit der Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens und der Bestellung eines Betreuers, der dann dem Willen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / V. Blick nach Österreich und Stellungnahme

Einige europäische Nachbarländer haben in den vergangenen Jahren bereits entsprechende Gesetze erlassen, in denen die Anforderungen an eine verbindliche Patientenverfügung normiert wurden. Neben dem französischen "Code de la santé publique"[13] und dem "Mental Capacity Act 2005" (England und Wales)[14] gilt das österreichische Patientenverfügungsgesetz (PatVG), in Kraft getr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2008, Das Verlassen... / 4.4 Notare als Gerichtskommissäre

Der nach der Verteilungsordnung zuständige Notar ist für die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens ex lege zuständig, ohne dass es eines besonderen Auftrages des Gerichtes im Einzelfall bedürfte. Der zuständige Gerichtskommissär kann daher auch bereits vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens Verfahrenshandlungen, wie beispielsweise Sicherungsmaßnahmen, setzen. Der Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2008, Die Erbschaft... / 5. Vorsorgevollmachten und Erbausschlagung

In einer Anmerkung zu dem hier besprochenen Beschluss äußert Zimmer die Befürchtung, dass durch den Gebrauch von Vorsorgevollmachten der erbrechtliche Verteilungsplan des Erblassers erheblich durcheinander gebracht werden könnte.[16] Dies ist angesichts der Verlockung, durch eine Erbausschlagung für den Vollmachtgeber vielleicht sogar selbst Erbe werden zu können, nicht von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2008, Die Erbschaft... / 2. Besonderheiten des entschiedenen Falls

Nun könnte man die gegenteilige Behauptung des Gerichtes als einfaches Missgeschick betrachten, das durchaus verzeihlich ist, da es im konkreten Fall auf diese Rechtsansicht gar nicht ankam, sondern der Beschluss im Ergebnis zweifelsfrei richtig ist. Damit wird man aber mE der Besonderheit der Konstellation des entschiedenen Falles nicht gerecht, bei der das Unbehagen des Se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2008, Die Erbschaft... / 4. Schlussfolgerungen

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die aufgrund der Vollmacht erklärte Ausschlagung wirkungslos wäre. Grundsätzlich kann eine Erbausschlagung aufgrund einer Generalvollmacht und auch aufgrund einer Vorsorgevollmacht erklärt werden.[13] Die im Hinblick auf § 2271 Abs. 2 S. 1, 2. HS. BGB "erfolglose" Erbausschlagung nach dem Erstversterbenden führt beim Berliner Testament vielme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2008, Die geplante ... / 2.2.2 bb)

Die Notare verdienen durch die Übertragung der Aufgaben unter mehreren Aspekten: Sie nehmen die Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der KostO ein, die bisher an die Staatskasse geflossen sind. Im Zusammenhang mit dem Erbfall können die Beteiligten zu Beurkundungen veranlasst werden (bei unklaren Testamenten kann man die Beteiligten veranlassen, einen notariellen Auslegungsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 1. Vorsorgevollmacht

In Österreich ist zum 1.7.2007 das sogenannte Sachwalterrechtsänderungsgesetz 2006 in Kraft getreten.[2] Ziel des neuen Gesetzes ist u. a. die stärkere Betonung des Grundsatzes der Subsidiarität der Sachwalterschaft. Ebenso wie in Deutschland (§ 1986 Abs. 2 Satz 2 BGB) darf gemäß § 268 Abs. 2 ABGB ein Sachwalter nicht bestellt werden, soweit durch eine Vollmacht, besonders e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 1. Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht ist dem französischen Recht unbekannt. Allerdings können gemäß Artikel 1984 des Code Civil (C.C.) Spezial- und Generalvollmachten erteilt werden. Nach Artikel 2003 C.C. endet aber ein sogenanntes "Mandat" (Auftrag und die darin enthaltene Vollmacht) nicht nur durch Widerruf oder Verzicht und durch den Tod des Vollmachtgebers oder V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2008, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im europäischen Ausland(Österreich, Schweiz und Frankreich)

Einführung Nachfolgend gibt der Verfasser einen Überblick über die Rechtslage zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in den Ländern Österreich, Schweiz und Frankreich. I. Einführung Nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland ist in den vergangenen Jahren die Bedeutung von Vorsorgeverfügungen erkannt worden. Hierzu gehört vor allem die Regelung der Für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 1. Vorsorgevollmacht

Das ZGB enthält derzeit keine Regelungen über die private Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Es ist jedoch beabsichtigt, das ZGB zu reformieren, wobei künftig die Selbstvorsorge im Vordergrund steht. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 27.9.2007 durch den Ständerat verabschiedet.[6] Er sieht vor, dass eine handlungsfähige (= geschäftsfähig iSd § 10...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / Einführung

Nachfolgend gibt der Verfasser einen Überblick über die Rechtslage zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in den Ländern Österreich, Schweiz und Frankreich.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / I. Einführung

Nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland ist in den vergangenen Jahren die Bedeutung von Vorsorgeverfügungen erkannt worden. Hierzu gehört vor allem die Regelung der Fürsorge im Krankheitsfall durch eine Vorsorgevollmacht, in der der Erwachsene bereits vor Eintreten des Fürsorgefalls Person und Aufgabenkreis des Bevollmächtigten bestimmt und somit im Id...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / IV. Frankreich

1. Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht ist dem französischen Recht unbekannt. Allerdings können gemäß Artikel 1984 des Code Civil (C.C.) Spezial- und Generalvollmachten erteilt werden. Nach Artikel 2003 C.C. endet aber ein sogenanntes "Mandat" (Auftrag und die darin enthaltene Vollmacht) nicht nur durch Widerruf oder Verzicht und durch den Tod des V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / III. Schweiz

1. Vorsorgevollmacht Das ZGB enthält derzeit keine Regelungen über die private Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Es ist jedoch beabsichtigt, das ZGB zu reformieren, wobei künftig die Selbstvorsorge im Vordergrund steht. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 27.9.2007 durch den Ständerat verabschiedet.[6] Er sieht vor, dass eine handlungsfähige (= ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / Auf einen Blick

Diese Übersicht zur Entwicklung des Erwachsenenschutzrechts in den Nachbarländern Österreich, Schweiz und Frankreich zeigt, dass durch Einführung der Rechtsinstitute der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auch in anderen europäischen Ländern gefördert und anerkannt worden ist, so zuletzt auch in England und Wales durch den Ment...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / II. Österreich

1. Vorsorgevollmacht In Österreich ist zum 1.7.2007 das sogenannte Sachwalterrechtsänderungsgesetz 2006 in Kraft getreten.[2] Ziel des neuen Gesetzes ist u. a. die stärkere Betonung des Grundsatzes der Subsidiarität der Sachwalterschaft. Ebenso wie in Deutschland (§ 1986 Abs. 2 Satz 2 BGB) darf gemäß § 268 Abs. 2 ABGB ein Sachwalter nicht bestellt werden, soweit durch eine V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 2. Patientenverfügung

Am 1. Juni 2006 ist in Österreich das Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) in Kraft getreten, das die Voraussetzungen und die Wirksamkeit einer Patientenverfügung regelt.[5] Das Gesetz unterscheidet zwischen verbindlichen oder für die Ermittlung des Patientenwillens beachtlichen Patientenverfügungen (§ 1 PatVG). Beide Formen müssen in Zukunft von Ärzten als ausdrücklich dokumen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 2. Patientenverfügung

Mit dem Gesetz über die Rechte der Kranken und die Rechte am Lebensende vom 22.4.2005 hat der französische Gesetzgeber die Vorschrift des Artikel L1110-5 Code de la santé publique erheblich erweitert. So wurde in Absatz 2 das Verbot sinnloser Behandlungen und in Absatz 5 die indirekte Sterbehilfe geregelt. Des Weiteren wurde in Artikel 1111.4 den Patienten das Recht eingeräu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 2. Patientenverfügung

In der Schweiz gibt es derzeit weder im ZGB noch im StGB eine nationale Regelung für die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Ebenso wie im deutschen Recht sind vorsätzliche Tötung (Artikel 111 StGB), Tötung auf Verlangen (Artikel 114 StGB) und Totschlag (Artikel 113 StGB) strafbar. Erlaubt sind hingegen die indirekte Sterbehilfe und die passive Sterbehilfe. Diese Form d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2008, Keine rechtsg... / Leitsatz

Das Recht zur Ausschlagung einer Erbschaft ist als unselbstständiges, an die Erbenstellung gebundenes Gestaltungsrecht nicht rechtsgeschäftlich übertragbar, weshalb seine Ausübung nicht einem Dritten, auch nicht durch eine über den Tod hinaus wirksame Vorsorgevollmacht, überlassen werden kann. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. November 2007 – 3 W 198/07mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2008, Keine rechtsg... / Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel ist unbegründet. Die angefochtene Entscheidung des LG beruht im Ergebnis nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 27 Abs 1 FGG, § 546 ZPO). Das Nachlassgericht hat zu Recht angekündigt, einen Erbschein entsprechend dem Antrag der Beteiligten zu 4) zu erteilen. Im Einzelnen gilt dazu Folgendes: Zu Recht hat das LG – stillschweigend – die Zulässigkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2008, zerb verlag i... / Einführung

Zum Erbrechtstag am 1.3.2008 in Berlin verstärkt der zerb verlag seine Onlineaktivitäten und veröffentlicht die Zeitschrift ZErb sowie 5 weitere Buchtitel online im Deutschen Anwaltportal (www.deutschesanwaltportal.de). Das Angebot richtet sich an Erbrechtsspezialisten und beinhaltet Fachinformationen, täglich aktualisiert, speziell für den Kanzleialltag des Erbrechtlers. Ne...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zu den Formerfordernissen eines nach dem ZGB errichteten Ehegattentestaments

Leitsatz Ein nach den Vorschriften des ZGB errichtetes Ehegattentestament erfordert eigenhändige Unterschriften mit dem vollen Namenszug unter allen letztwilligen Verfügungen. Sachverhalt Der Erblasser errichtete mit seiner zweiten Ehefrau im Jahr 1986 im Gebiet der ehemaligen DDR ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu Er...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Beschwerdebefugnis des anderen Ehegatten gegen die Erteilung einer Genehmigung zum Scheidungsantrag des Betreuers für einen geschäftsunfähigen Ehegatten

Leitsatz Im Jahre 2003 hatte der Betroffene einen Scheidungsantrag gegen die Beteiligte eingereicht. Im Laufe des Verfahrens stellte sich seine Geschäftsunfähigkeit wegen einer Demenzerkrankung heraus. Sie wurde durch ein psychiatrisches Fachgutachten vom 1.8.2005 festgestellt. Es bestanden auch Zweifel daran, dass der Betroffenen im Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevol...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschwerdeberechtigung nach Zurückweisung des Antrages auf Erwachsenenadoption; Eltern-Kind-Verhältnis; Motive der Adoption

Leitsatz Die Beteiligten zu 1) und 2) hatten beim zuständigen Vormundschaftsgericht beantragt, auszusprechen, dass die Beteiligte zu 1) von der Beteiligten zu 2) als Kind angenommen wird. Während des laufenden Adoptionsverfahrens verstarb die Beteiligte zu 2). Der Adoptionsantrag der Beteiligten zu 1) wurde abgelehnt. Die hiergegen gerichteten Rechtsmittel blieben allesamt o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2023, Rechtsprechung... / a) Vorsorgevollmacht und Aufgaben des Bevollmächtigten

Der BGH hat erneut betont, dass es an der Erforderlichkeit fehlt, wenn die Angelegenheit des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden kann (BGH, FamRZ 2023, 309). Eine Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grds. entgegen. Gleichwohl kann auch dann eine Betreuung erforderlich sein, wenn der Bevollmächti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / cc) Nutzung der Vorsorgevollmacht

Nach wie vor gilt, dass eine Kontrollbetreuung nur eingerichtet werden soll, wenn eine Kontrolle als sinnvoll erscheint. Hat sich schon in dem Betreuungsverfahren ergeben, dass der Bevollmächtigte gar nicht tätig wird, so ist eine Betreuung einzurichten. Wenn der Bevollmächtigte offensichtlich missbräuchlich handelt, war früher und ist heute ein „Voll”betreuer einzusetzen, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2024, Digitaler Nachl... / c) General- und Vorsorgevollmacht

Der Erblasser kann einen Dritten, der mit dem späteren Erben auch nicht personenidentisch sein muss, bevollmächtigen seinen digitalen Nachlass zu Lebzeiten im Fall der Geschäfts- bzw. Handlungsunfähigkeit zu regeln bzw. nach seinem Ableben, unabhängig von den Erben, zu regeln, und zwar mit einer sog. Transmortalen Vollmacht. Im letzteren Fall sind die Erben aber befugt, die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2022, Digitaler Nachl... / b) General- und Vorsorgevollmacht

Der Erblasser kann einen Dritten, der mit dem späteren Erben auch nicht personenidentisch sein muss, bevollmächtigen seinen digitalen Nachlass zu Lebzeiten im Fall der Geschäfts- bzw. Handlungsunfähigkeit bzw. nach seinem Ableben, unabhängig von den Erben, zu regeln (sog. transmortale Vollmacht). Im letzteren Fall sind die Erben aber befugt, die Vollmacht zu widerrufen. Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2019, Vorsorgevollmacht: Rechtsmittel nach Widerruf

(BGH, Beschl. v. 12.12.2018 – XII ZB 387/18) • Das Recht, die Interessen des Betroffenen im Betreuungsverfahren wahrzunehmen, in dem es um den Aufgabenkreis des Widerrufs der Vorsorgevollmacht geht, ist ein der Vorsorgevollmacht immanentes und der Verfügungsgewalt des Betreuers entzogenes Recht, so wie es dem Betreuer auch nicht möglich wäre, als gesetzlicher Vertreter des B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2023, Rechtsprechung... / a) Vorsorgevollmacht

Mit der sog. Kontrollbetreuung kann – wie der BGH (FamRZ 2023, 228 = NJW 2023, 365) ausführt – im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2020, Vererbbarkeit ... / 2. Vorsorgevollmacht

Schließlich kann eine Regelung für digitale Angelegenheiten auch in die Vorsorgevollmacht aufgenommen werden. Häufig wird dies nur deklaratorisch sein, beispielweise bei der Erteilung einer Generalvollmacht. Der Vollmachtgeber kann aber auch hier konkrete Anweisungen festlegen, wie der Bevollmächtigte mit den Daten, Vertragsbeziehungen oder Nutzungsrechten umzugehen hat. Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / b) Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen. Anders kann es sein, wenn Zweifel an der Wirksamkeit oder Fortdauer der Vollmacht bestehen sowie wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seine Geeignetheit oder Red...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2023, Vorsorgevollmacht: Keine persönliche Betreuungspflicht des Vollmachtgebers bei fehlender Regelung

(BGH, Urt. v. 16.11.2022 – XII ZB 212/22) • Soweit eine Vorsorgevollmacht keine anderweitigen Regelungen beinhaltet, berechtigt sie den Bevollmächtigten lediglich zur rechtlichen Vertretung. Eine Verpflichtung zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers besteht hingegen nicht. Dem Vorsorgebevollmächtigten kommt nur die Pflicht zu, die notwendigen tatsächlichen Hilfen zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / 3. Betreuungsanordnung trotz Vorsorgevollmacht

An der Erforderlichkeit der Betreuung fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Eine Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grds. entgegen. Der BGH (FamRZ 2022, 1647 = FamRB 2022, 404 m. Hinw. Sarres) stellt jedoch klar, dass gleichwohl eine Betreuung erfor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / b) Erforderlichkeit trotz Vorsorgevollmacht

An der Erforderlichkeit der Betreuung fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Eine Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grds. entgegen. Der BGH (FamRZ 2022. 1647 = FamRB 2022,404 m. Hinw. Sarres) stellt jedoch klar, dass gleichwohl eine Betreuung erford...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / a) Aushebelung der Vorsorgevollmacht

In der Praxis unternehmen Pflegeeinrichtungen bisweilen den Versuch, Vorsorgevollmachten "auszuhebeln" und gerichtlich widerrufen zu lassen. Beispiel: Im Jahre 2008 erteilt der heute an Demenz leidende Betroffene B. seiner Schwester S. und seinem Schwager Sch. eine Vorsorgevollmacht, die u.a. der Vermeidung einer Betreuung dienen soll. Seit November 2010 lebt B. in einer Pfle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2022, Rechtsprechungs... / b) Erfordernis trotz Vorsorgevollmacht

Gemäß § 1896 Abs. 2 S. 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Im Regelfall scheidet daher eine Betreuerbestellung aus, wenn eine Vorsorgevollmacht erteilt worden ist. In Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH, FamRZ 2018, 1188) hat der BGH (FamRZ 2021, 1654 und 2021, 1657) betont, dass eine Betre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / d) Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen, denn ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 S. 1 BGB). An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit die Angelegenheit des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden kann. Nach der Rechtsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / b) Vorrang der Vorsorgevollmacht

aa) Ablieferung und ZVR-Abfrage Durch die Vorlagepflicht gem. § 1820 Abs. 1 BGB soll der Vorrang der Vorsorgevollmacht vor der Betreuung und die Selbstbestimmung im Rahmen der Beteiligung im Betreuungsverfahren gesichert werden, wie es auch durch die Abfrage im ZVR (nun auch durch Ärzte, s.o.) gem. § 78a BNotO, § 6 VRegV geschehen soll. Leider ist die Abfrage für die Betreuun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2017, Vorsorgevollmacht: Erledigung von Geldgeschäften durch Familienangehörige

(OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.5.2017– 9 U 167/15) • Hebt eine Tochter aufgrund einer Generalvollmacht Bargeldbeträge vom Bankkonto der pflegebedürftigen Mutter ab, um diese Gelder für die Mutter zu verwenden, ist auf das Verhältnis zwischen der Tochter und der Mutter i.d.R. Auftragsrecht anwendbar. Verlangt der Erbe nach dem Tod der Mutter die Herausgabe der Bargeldbeträge, wel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2020, Partielle Geschäftsunfähigkeit: Mögliche Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht

(BGH, Beschl. v. 29.7.2020 – XII ZB 106/20) • Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden, bleibt es bei der wirksamen Bevollmächtigung. Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsunfähig war, hat das Gericht von Amts wegen aufzuklären. Die Geschäftsunfähigkeit ist kein medizinischer Befund, sondern ein Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / d) Betreuungsverfügung statt Vorsorgevollmacht

Es herrscht eine allgemeine Angst vor Betreuungen vor, die nach Ansicht des Autors in diesem Umfang nicht berechtigt ist. Jedenfalls ist ein Berufsbetreuer regelmäßig besser als ein veruntreuender, privater Bevollmächtigter. Wenn der Mandant einen Nachbarn, eine Pflegekraft oder ein nicht umfassend geeignetes Kind für den Fall der Fälle als Unterstützer wünscht, weil keine „...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2021, Basiswissen: D... / 10. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung nach der Trennung

In der Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht hat der Verfügende einer Person seines Vertrauens für den Fall seiner Pflegebedürftigkeit bestimmte Aufgaben und Berechtigungen übertragen. Ist dies der Ehegatte und leben die Beteiligten jetzt getrennt, spricht einiges für die Annahme, dass auch das früher bestehende Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Es besteht als...mehr