Die Möglichkeit der Konfliktentstehung in einer Erbengemeinschaft wird heute durch die Existenz von Vorsorgevollmachten vergrößert. Von mehreren Kindern bevollmächtigt ein Elternteil regelmäßig nur eines. Dies ist grundsätzlich auch sinnvoll, um ein Gegeneinander der Bevollmächtigten zu vermeiden. Die Auswahl kann auf einer engen persönlichen Beziehung oder schlicht räumlicher Nähe beruhen. Dies weckt nicht selten das Misstrauen der nicht bevollmächtigten Geschwister. Sie fühlen sich ausgeschlossen. Ohne (ausreichende) Informationen vermuten sie häufig Unregelmäßigkeiten. Durch den Erbfall werden sie dann Mitberechtigte gegenüber dem bevollmächtigten Geschwister, was zu Konflikten in der Erbengemeinschaft führen kann. Hat der Bevollmächtigte – unter Umständen mit Hilfe der Vollmacht – auch Teile des Nachlasses aufgelöst (z. B. die Wohnung geräumt), fühlen sich die anderen "ihrer Rechte beraubt".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge