Diese Übersicht zur Entwicklung des Erwachsenenschutzrechts in den Nachbarländern Österreich, Schweiz und Frankreich zeigt, dass durch Einführung der Rechtsinstitute der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auch in anderen europäischen Ländern gefördert und anerkannt worden ist, so zuletzt auch in England und Wales durch den Mental Capacity Act 2005.

Ebenso wie sich der/die im Erbrecht tätige Rechtsanwalt/-anwältin mit internationalem Erbrecht zu befassen hat, wird der/die auf dem Gebiet der Vorsorgeverfügungen tätige Rechtsanwalt/-anwältin mit Blick auf die Ausweitung von Vorsorgeverfügungen im europäischen Ausland und das zu erwartende Inkrafttreten des Haager Übereinkommens zum internationalen Schutz Erwachsener sich künftig mit dem internationalen Erwachsenenschutz auseinanderzusetzen haben.

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