Dieter Trimborn von Landenberg

Bestehende Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der anwaltlichen Praxis,

1. Auflage 2008

Deutscher AnwaltVerlag Bonn, 253 Seiten, 36,– EUR

Kennen Sie Edwin Aldrin? Oder Giovanni Caboto? Der eine war nach Neil Armstrong der zweite Mensch auf dem Mond, der andere nach Christoph Kolumbus der zweite Entdecker Amerikas. Wichtig sind die Ersten. Trimborn von Landenberg wird nicht enttäuscht sein, wenn er – zumindest durch sein neuestes Buch – in der Weltgeschichte nicht in einer Reihe mit Armstrong und Kolumbus genannt werden wird. In unserem erb- und vorsorgerechtlichen Kosmos ist er aber ein Pionier. Insbesondere zu Fragen der anwaltlichen Vertretung im Zusammenhang mit (Vorsorge-)Vollmachten gab es bislang weite Flächen unberührten Bodens in der juristischen Literaturlandschaft. Erste Fußspuren hat jetzt Trimborn von Landenberg gesetzt, erste Linien gezogen.

Der Autor beschäftigt sich mit der "Kontrolle und Durchsetzung von Vorsorgeverfügungen", womit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gemeint sind. Das Spannende, Wichtige und Neue ist die Auseinandersetzung mit der Frage, wie ich als Vertreter eines Vollmachtgebers oder Erben gegen einen Bevollmächtigten vorgehen kann – oder wie ich Forderungen gegen einen Bevollmächtigten abwehre. Hierzu trägt Trimborn von Landenberg vieles an Argumenten, Ideen und Rechtsprechung zusammen, was bislang nirgends entsprechend und ansprechend aufbereitet wurde. Er legt den Fokus auf ein Betätigungsfeld, das immer mehr von uns Erbrechtlern zu bearbeiten ist. Wir müssen immer öfter Erben helfen, die einen von dem Bevollmächtigten des Erben weitgehend entleerten Nachlass vorgefunden haben.

Ein großer Teil des Buches (61 Seiten) widmet sich dem zentralen Problem bei solchen Fällen: der Informationsbeschaffung. Es werden übersichtlich wichtige und kritische Punkte angesprochen, wie die Auftragserteilung als Voraussetzung zur Geltendmachung von Rechten nach den §§ 666, 259, 260 BGB, die Form und der Inhalt der Auskunft und die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche. Schön sind übersichtliche und mit Rechtsprechungsnachweisen versehene Aufstellungen etwa zu den Anforderungen an ein Bestandsverzeichnis, zur Rechenschaftslegung oder zu möglichen Einwendungen des Bevollmächtigten. Zudem weist Trimborn von Landenberg hier und in den anderen Abschnitten immer wieder auf die praktischen Probleme hin, gibt aber auch kreative und praktisch hilfreiche Vorschläge, beispielsweise zur Recherche über die Person des Bevollmächtigten im Internet, zu Nachforschungen bei Banken oder zur Einschaltung von Detekteien. An diesen Stellen wäre sogar noch mehr möglich gewesen, etwa die Gebühren anzugeben, die für die Nachbestellung älterer Kontoauszüge von Banken verlangt werden, oder Akteneinsichtsrechte z. B. beim Vormundschaftsgericht (Betreuungen) oder dem Finanzamt darzustellen. Hilfreich sind viele der Mustertexte, etwa für Forderungsschreiben an den Bevollmächtigten, Klagen und Anträge an das Gericht oder Auskunftsanfragen an Banken.

Dies alles formuliert Trimborn von Landenberg in seiner angenehm anschaulichen und kurzweiligen Sprache. Das Buch ist einfach gut zu lesen und Verweise auf die "Super-Nanny" bei der Mandatsbearbeitung und Sätze wie "In Einzelfällen hat man es auf Seiten des Auskunftspflichtigen mit strukturellen Analphabeten zu tun, deren Schreibkünste sich im Wesentlichen auf das Ausfüllen von Schecks und Überweisungsträgern beschränken" oder "Es handelt sich allerdings um eine der am wenigsten bekannten herrschenden Meinungen" machen über ihre inhaltliche Berechtigung hinaus die Lektüre noch angenehmer.

Der zweite, kleinere Teil des Werkes zur Durchsetzung von Patientenverfügungen ist ordentlich und übersichtlich geschrieben. Von Putz/Steldinger und Vetter gibt es aber schon sehr ähnliche und ausführlichere Bücher zu diesem speziellen Thema, das meines Erachtens auch nicht zwingend zusammen mit den Ansprüchen gegen Bevollmächtigte behandelt werden muss.

Eine Konzentration auf die Vollmachten hätte es ermöglicht, bestimmte Aspekte noch genauer zu behandeln, mehr Nachweise zu bringen. Fortgeschrittenen und Spezialisten werden einige Abschnitte kaum Neues bringen. Beispielsweise könnte der Frage der Auskunftspflicht unter Ehegatten oder unter unverheirateten Paaren dogmatisch ausführlicher nachgegangen werden, die Probleme des § 181 BGB sowie des Verzichtes auf Rechnungslegung und Auskunft in der Vollmacht oder durch turnusmäßige Erklärungen des Vollmachtgebers könnten breiter erörtert werden. Schließlich sind zu Lebzeiten Bezüge zum Betreuungsverfahren oft wichtig, die hier nur sehr am Rande auftauchen.

Den Anspruch, alle beim Thema "Vorsorgevollmacht" bestehenden sachlichen und dogmatischen Probleme zu lösen, erhebt das Buch allerdings auch nicht. Trimborn von Landenberg möchte vielmehr für den Umgang mit diesen Fällen den Blick schärfen, bei der praktischen Bearbeitung dieser Fälle unterstützen und Grundlinien ziehen. Dies ist ihm als Ersten aus...

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