Die Notare verdienen durch die Übertragung der Aufgaben unter mehreren Aspekten: Sie nehmen die Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der KostO ein, die bisher an die Staatskasse geflossen sind. Im Zusammenhang mit dem Erbfall können die Beteiligten zu Beurkundungen veranlasst werden (bei unklaren Testamenten kann man die Beteiligten veranlassen, einen notariellen Auslegungsvertrag zu schließen; die Beteiligten können angeregt werden, für ihren eigenen künftigen Erbfall durch ein notarielles Testament vorzusorgen, für die Zeit vor dem Tod durch eine notarielle Vorsorgevollmacht). Außerdem wird die "Schwellenangst" überwunden: Wer einmal beim Notar war, hat weniger Hemmungen, dort künftig "arbeiten zu lassen".

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