Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Der dem Bundesgerichtshof zugrundeliegende Sachverhalt lässt sich knapp wie folgt zusammenfassen: In einem notariellen Erbvertrag mit vertraglich vorgesehenem Rücktrittsrecht zu Lebzeiten der Eheleute bedachten sich diese vertraglich bindend mit Vermächtnissen. Im Nachgang erteilte die Ehefrau ihren beiden Kindern eine umfassende Vorsorgevollmacht. 2020 erklärte der Ehemann d...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Die besondere Bedeutung dieser für die amtliche Sammlung vorgesehenen Entscheidung verdeutlichen bereits die bemerkenswert zahlreichen – zumeist zustimmenden – Besprechungen.[7] Dies mag auch daran liegen, dass die erfolgte Klarstellung nicht nur für die Fälle des Rücktritts vom beurkundungspflichtigen Erbvertrag, sondern, wie gesehen, über § 2271 Abs. 1 S. 1 BGB auch für de...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / C. Abrechnung bei Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Rz. 46 Der im Erbrecht tätige Anwalt sollte seine Mandanten auch auf die Notwendigkeit einer vorsorgenden Verfügung, z.B. Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, hinweisen. Da das Testament erst nach dem Ableben des Mandanten Wirkung entfaltet und die Zahl der Menschen, die aus medizinischen Gründen in ein künstliches Koma versetzt werden, deutlich ansteigt, ist an di...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Gegenstandswert

Rz. 47 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht bestimmt sich gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen. Mangels Verweises des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG auf § 98 GNotKG gilt dabei ein absoluter Höchstwert von 500.000 EUR nicht. Der Höchstwert von 500.000 EUR gilt nur für den nichtvermögensrechtlichen Bereich der Vorsorgevollmacht. Als Gebühr kommt für den Rechtsanwalt bei d...mehr

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Anhang 3: Leistungsübersicht der Rechtsschutzversicherer im Erbrecht

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Checkliste: Ermittlung des Gegenstandswerts bei Vorsorgeregelungen

Rz. 56 Folgendes sollte bei der Ermittlung des Gegenstandswerts bei Vorsorgeregelungen geprüft bzw. festgestellt werden:mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Ermittlung der Gebühr

Rz. 52 Zum Festlegen der Geschäftsgebühr nach freiem Ermessen im Rahmen von 0,5–2,5 ist nach § 14 Abs. 1 RVG zu berücksichtigen: Rz. 53 Eine Gebühr über dem 1,3-Fachen kann nur gefordert werden, wenn die ...mehr

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Anhang 1: Geschäftswerte

Berechnung der Geschäftswerte nach § 34 GNotKG Tabelle A und B[1]mehr

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Anhang 2: Beispiele für Verfahrensgebühren

Hinweis: § 34 Abs. 2 GNotKG wurde neu gefasst mit Wirkung vom 1.1.2021 durch Gesetz vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3229).mehr

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FoVo 08+09/2022, Zwangsvoll... / 3 Der Praxistipp

Der Schuldner hat die Wahl bei der Vertretung Ein nicht prozessfähiger Schuldner wird gemäß § 51 Abs. 1 ZPO grundsätzlich durch einen gesetzlichen Vertreter vertreten. Gemäß § 51 Abs. 3 ZPO kann er allerdings auch durch eine natürliche Person vertreten werden, die er schriftlich mit seiner gerichtlichen Vertretung bevollmächtigt hat und deren Bevollmächtigung geeignet ist, ge...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Übersicht über Leistungen der Rechtsschutzversicherer

Rz. 188 Im Bereich des Erbrechts übernehmen die Rechtsschutzversicherer nur selten die Rechtsanwaltskosten für den erbrechtlichen Mandanten. Eine Versicherung, die die Tätigkeiten des Rechtsanwalts zum Standardtarif anbietet, sucht man vergeblich. Die Rechtsschutzversicherer möchten nicht die hohen Prozesskosten des Versicherten übernehmen, welche sich aus den teilweisen hoh...mehr

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FF 01/2022, Quo vadis Familienrecht?

Katrin Bender Das neue Jahr liegt frisch und neu, wie ein unbeschriebenes Blatt vor uns. Ein Jahr, das wir mit einer neuen Bundesregierung beginnen, die sich noch im alten Jahr auf ihr Blatt geschrieben hat, das Familienrecht zu modernisieren. Ein Schritt, der dringend nötig ist: bildet doch unser derzeitiges Familienrecht die tatsächlich gelebten Familienstrukturen an vielen ...mehr

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / II. Beratungsgespräch

Rz. 31 Zu unterscheiden ist die fachliche Beratung von der Prozessberatung. Beide Beratungsformen sollten grundsätzlich lösungsorientiert sein und nicht nur am Problem haften bleiben.[26] Bei der fachlichen Beratung setzt der Anwalt seine höheren Rechtskenntnisse ein und gibt einem ratsuchenden Mandanten einen konkreten Rat oder eine Handlungsanweisung. Rz. 32 Bei der sogenan...mehr

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FoVo 08+09/2022, Zwangsvoll... / 2 II. Die Grundsätze der Entscheidung

BGH: Vollstreckung wegen einer unvertretbaren Handlung Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Zwar ist der auf Vornahme einer unvertretbaren Handlung i.S.d. § 888 Abs. 1 S. 1 ZPO gerichtete Zwangsmittelantrag zulässig. Jedoch hat das OLG die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nicht rechtsfehlerfrei festgestellt. Die Zwangsvollstreckung findet im Streitfall nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.4 Besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä

Rz. 9d Mit Abs. 1b Satz 1 der Vorschrift waren die KBV und der GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 8.12.2015 beauftragt worden, im BMV-Ä erstmals bis spätestens 30.6.2016 die Voraussetzungen für eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä zu vereinbaren. Diese Versorgung wird Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und liegt ...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / I. Eigene Wertung

Nach Auffassung der Verfasserin stellt das Behindertentestament in der Vor- und Nacherbenlösung infolge der gefestigten Rechtsprechung des BGH immer noch die rechtssicherste Methode zur Nachfolgegestaltung dar. Gleichwohl darf diese Lösung keinesfalls apodiktisch verstanden werden. Es gibt Konstellationen, in denen jedenfalls die klassische Vermächtnislösung vorzugswürdig er...mehr

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ZErb 12/2021, zerb 12/2021

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Cordes, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutzrecht und Vertragsgesta...mehr

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ZErb 12/2021, Erbrechtssymposium 2021

Am 8.10. und 9.10. fand in Heidelberg das 24. Deutsche Erbrecht-Symposium statt. Auch in diesem Jahr wurde die Veranstaltung als Hybridveranstaltung angeboten, vor Ort mit 59 Teilnehmern. Es herrschte eine Atmosphäre wie im Fernsehstudio. Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn FAErbR Michael Rudolf und Herrn FAErbR Jan Bittler. Eröffnen durfte erstmals Herr FAErbR Dr. Di...mehr

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FF 11/2021, Anordnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beteiligte zu 2 strebt die "Aufhebung" der dem Beteiligten zu 1 von der Betroffenen erteilten General- und Vorsorgevollmacht an, soweit sie sich auf die Vermögenssorge erstreckt, und will die Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, Nachlassangelegenheiten und Geltendmachung von Rechten der Betroffenen gegenüber ihren Bevollmächtig...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / 7. Überlegungen des Berufsbetreuers

Wenn sich der vom Betreuten zum Erben eingesetzte Berufsbetreuer die Erbschaft (ohne den steinigen Weg über die Ausnahmegenehmigung) sichern will, kann er zwar sein Amt nicht niederlegen oder kündigen (beides ist rechtlich nicht zulässig), aber er kann unter Angabe von Gründen (Überlastung, Krankheit der Oma usw.) um Entlassung bitten (vgl. § 1868 Abs. 3 nF BGB) oder die Lös...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Bekanntgabe an Bevollmächtigte (§ 122 Abs. 1 S. 3 AO)

Rz. 57 Für die Frage, ob an einen Bevollmächtigten bekanntzugeben ist, ist zu unterscheiden, ob es sich um eine allgemeine Vollmacht (Vertretungsvollmacht) oder eine speziell für Bekanntgaben geltende Empfangsvollmacht handelt. Nach Abs. 1 S. 3 liegt es im Ermessen der Verwaltung, ob ein Verwaltungsakt an den allgemein Bevollmächtigten bekannt gegeben werden soll. Im Rahmen d...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1) beantragt die Löschung einer Rückübertragungsvormerkung aufgrund der Sterbeurkunde der Berechtigten. Der Beteiligte zu 1) ist eingetragener Berechtigter des betroffenen Erbbaurechts an dem im Grundbuch von X. Blatt … BV Nr. 1 eingetragenen Grundstück. Das Erbbaurecht stand ursprünglich gemeinschaftlich seinen Eltern M. und H. A. je zur ideellen Hälfte z...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / IX. Vorsorgevollmacht

Von einer Definition der Vorsorgevollmacht wurde bewusst[12] abgesehen, um nicht unbeabsichtigt Vollmachten zu entwerten, die ihr nicht entsprechen. Insgesamt hält sich die Reform hinsichtlich der Vorsorgevollmachten deutlich zurück. Diese bewusste Entscheidung ist angesichts des Umfanges der Änderungen nachvollziehbar, nichtsdestotrotz äußerst bedauerlich, sind Missbrauchs- ...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XIV. Einwilligungsvorbehalt

Bedauerlich ist, dass ein Einwilligungsvorbehalt auch in Zukunft nur bei einer Betreuung angeordnet werden kann, § 1825 BGB nF. Das bedeutet, dass eine Person, die eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt hat, nicht ohne Betreuung an selbstschädigendem Handeln gehindert werden kann. Es wird daher weiter mühsam sein, den Betreuungsgerichten zu verdeutlichen, dass der Bevollm...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / bb) Vertragliche Verknüpfung über die "Brücke" des § 612 BGB?

Rz. 58 Fraglich ist, ob man die erbrachten Leistungen auf andere Art und Weise in einen irgendwie gearteten Gegenleistungskontext stellen kann. Zunächst ist immer danach zu forschen, ob die Beteiligten nicht doch zumindest konkludent vereinbart haben, dass mit der Zuwendung einerseits entsprechend bedeutsame und erhebliche Dienstleistungen andererseits "eingekauft" werden so...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / 6. Ausübung des Bestimmungsrechts (bzw. der Bestimmungsrechte)

Rz. 25 Für den Fall, dass der Bestimmungsberechtigte (insbesondere überlebende Elternteil) geschäftsunfähig wird oder verstirbt, bevor das Bestimmungsrecht (bzw. Bestimmungsrechte) ausgeübt worden ist, stellt sich die Frage, nach dessen Schicksal. Geht man davon aus, dass das Bestimmungsrecht – gegenteiliges im Lichte der Testamentsauslegung bzw. entsprechender Anordnung im T...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 1. Anordnung

Die umfangreiche Rechtsprechung des BGH zu den Aufgaben und Befugnissen des Kontrollbetreuers hat den Gesetzgeber veranlasst, den bisherigen, aus einem Satz bestehenden § 1896 Abs. 3 BGB in §§ 1820 Abs. 3 und 1815 Abs. 3 BGB nF umfassend zu regeln und dabei auch die Bezeichnung zu kodifizieren.[23] Nach wie vor ist die Kontrollbetreuung zunächst einmal eine Betreuung wie jede...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XVI. Ehegattenvertretung

Die Einführung eines Ehegattenvertretungsrechts in § 1358 BGB nF soll Kosten senken und Betreuungsverfahren zumindest in einigen Eilfällen in Gesundheitsangelegenheiten vermeiden. Die – vollmachtslose – Vertretungsmöglichkeit eines Ehegatten für den anderen wird für einen eng gestecktem Rahmen beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und bei Einhaltung eines festgelegten Ve...mehr

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FF 09/2021, Rechtsprechung ... / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 16.6.2021 – XII ZB 358/20 Die Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen entsprechende Unterbringungsgenehmigung wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beschluss dem Betroffenen lediglich durch Aufgabe zur Post bekanntgegeben wird. Eine Heilung der fehlerhaften Zustellung durch tatsächlichen Zugang ist in diesem Fall wegen fehlenden Zu...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / IV. Der Verzicht auf vorbehaltene oder eingeräumte Rechte am Beispiel des Wohnungsrechts

Rz. 231 Fallbeispiel 113: Der Verzicht auf das Wohnungsrecht/den Nießbrauch Der Vater V übertrug sein Wohngrundstück vor zwölf Jahren auf seine Tochter T unter dem Vorbehalt eines lebenslanges Wohnungsrechts. Nach einem Schlaganfall und langer Pflege zu Hause kapituliert T und veranlasst die Heimaufnahme. T fragt als Vorsorgebevollmächtigte/Betreuerin, ob und wenn ja, mit wel...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 1. Relevanz für Erb- und Vorsorgerechtler

Die Fälle, in denen vorsorge- und betreuungsrechtliche Aspekte im Erbrecht eine Rolle spielen, nehmen weiter zu. Es ist selten, dass ein Erblasser zu Lebzeiten weder unter Betreuung stand, noch für ihn auf der Grundlage von Vorsorgevollmachten gehandelt wurde. Zudem wenden sich zunehmend Mandanten an uns, die zu Lebzeiten ihrer Angehörigen gegen Vermögensverschiebungen durch...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XIII. Patientenverfügung, gerichtliche Genehmigungen, Gestaltung

Ganz weitgehend nur andere Paragrafen erhalten die Regelungen zur Patientenverfügung (§ 1827 BGB nF statt § 1901a BGB und § 1828 BGB nF statt § 1901b BGB), zur Genehmigungspflicht bei bestimmten, ärztlichen Maßnahmen (§ 1829 BGB nF statt § 1904 BGB), zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und Unterbringungen (§ 1831 BGB nF statt § 1906 BGB) und ärztlichen Zwangsmaßnahmen (§ 1832...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 2. Auf das Erbrecht zugeschnittene Angebote

Abseits der Vermittlungsplattformen hat sich gerade im Erbrecht eine Marktlücke für unmittelbar online abrufbare Informationen aufgetan. Schließlich gehört das Erstellen von Vorsorgevollmachten, Testamentsvorlagen sowie überblicksartigen Informationen zum Pflichtteilsrecht genauso zum Berufsalltag wie die individuell auf die familiären Besonderheiten abgestimmte Beratung im ...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XV. Zentrales Vorsorgeregister

Auf Vorschlag des Bundesrates[44] können zukünftig auch isolierte Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister erfasst werden, § 9 VRegV nF, was schon Gegenstand der Beratungen in den Fachgruppen war und nach hiesiger Ansicht eine erhebliche Verbesserung darstellt. Im Register kann zudem ein Widerspruch zum Ehegattenvertretungsrecht eingetragen werden, § 1 NR. 7 VRegV ...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Entstehung einer Rechnungslegungspflicht durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht

Leitsatz 1. Das eine Rechnungslegungspflicht auslösende Auftragsverhältnis kann nicht schon aus einer bloßen Bevollmächtigung als solcher abgeleitet werden. Sie betrifft regelmäßig nur das rechtliche Dürfen nach außen. Erforderlich ist die Einigung darüber, dass jemand für einen anderen in dessen Angelegenheiten tätig wird und pflichtgemäß tätig werden muss. 2. Der Grundsatz, ...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Entstehun... / 2 Gründe

II. Die Berufung hat teilweise Erfolg. A. Die Berufung ist zulässig. Die Zulässigkeit der Berufung in Bezug auf das Überschreiten der notwendigen Beschwer (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) ist aufgrund der dafür ausreichenden Darlegungen des Beklagten (Berufungsbegründung S. 2-5 = Bl. 231-234 d.A.) gegeben. Das Vorbringen reicht – auch unter Berücksichtigung der Einwendungen der Klägerin...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Entstehun... / Leitsatz

1. Das eine Rechnungslegungspflicht auslösende Auftragsverhältnis kann nicht schon aus einer bloßen Bevollmächtigung als solcher abgeleitet werden. Sie betrifft regelmäßig nur das rechtliche Dürfen nach außen. Erforderlich ist die Einigung darüber, dass jemand für einen anderen in dessen Angelegenheiten tätig wird und pflichtgemäß tätig werden muss. 2. Der Grundsatz, wonach E...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Entstehun... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien sind Geschwister. Zwischen ihnen und ihrem Neffen D. S., dem Sohn ihres Bruders G. S., besteht eine Erbengemeinschaft nach der am 31.12.2018 verstorbenen Mutter bzw. Großmutter, Frau E. S. Die Klägerin hat Stufenklage gegen den Beklagten erhoben. In der ersten Stufe, in der sich das Verfahren befindet und über die das Landgericht durch das angefochtene Teilurte...mehr

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ZErb 08/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvoll...mehr

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§ 16 Vollmachten / I. Prüfung bestehender Vollmachten

Rz. 2 Das Überprüfen bestehender Vollmachten ist nach dem Erbfall oft mit Schwierigkeiten verbunden. Eine vollständige Erfassung bereits erteilter Vollmachten hat in den allermeisten Fällen nicht stattgefunden. Kommen Personen zur Erbfolge, die dem Erblasser vielleicht nicht unmittelbar nahegestanden haben oder Erbengemeinschaften, die sich oft zufällig zusammensetzen, ist d...mehr

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§ 16 Vollmachten / Literaturtipps

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / G. Vollmachten

Rz. 42 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann nur von Todes wegen im Rahmen einer letztwilligen Verfügung erfolgen. Der Erblasser kann daneben aber auch per transmortal (also über den Tod hinauswirkender) oder postmortal (also ab Eintritt des Erbfalles) wirkender Vollmacht eine Person seines Vertrauens benennen, die die Geschicke des im Nachlass befindlichen Untern...mehr

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§ 16 Vollmachten / VIII. Selbstständige Überprüfung der Vollmacht durch das Grundbuchamt

Rz. 57 Jeder Bevollmächtigte, der dem Grundbuchamt eine solche Vollmacht in Abwicklung eines Rechtsgeschäfts für den Verstorbenen vorlegt, muss damit rechnen, dass das Grundbuchamt diese Vollmacht in eigener Zuständigkeit und selbstständig überprüft. Dazu ist das Grundbuchamt sogar verpflichtet.[61] Allerdings wird auch der Grundbuchrechtspfleger eine ihm vorgelegte umfangre...mehr

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§ 16 Vollmachten / XI. Kontrollbevollmächtigung

Rz. 69 Wie wir gesehen haben, leitet sich die Rechtsmacht des Bevollmächtigten aus dem Innenverhältnis ab. Darüber hinaus unterliegt der Bevollmächtigte keinerlei Kontrolle. Dieser Gesichtspunkt führt in der Praxis häufig dazu, entsprechende Bevollmächtigungen im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten zu empfehlen, da darin gerade der wesentliche Unterschied zum Betreuer liegt...mehr

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§ 16 Vollmachten / 6. Generalvollmacht contra Nacherbenanwartschaft

Rz. 30 Wenn der Erblasser eine transmortale Generalvollmacht erteilt hat, für seinen Nachlass aber eine Vor- und Nacherbfolge anordnet, kommt es zu einer Kollision von Befugnissen, wenn der Bevollmächtigte seinerseits Vorerbe wird. Hier stellt sich nämlich die Frage, ob der Vorerbe noch aufgrund der transmortalen Vollmacht für den Erblasser uneingeschränkt handeln kann und i...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / B. Definition und Abgrenzung

Rz. 4 Die Schiedsgerichtsbarkeit ist als eigenständige Gerichtsbarkeit zur Entscheidung der ihr vorgelegten Rechtsstreitigkeit berufen. So kann Gegenstand eines Schiedsverfahrens bei der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten neben Erbstreitigkeiten im engeren Sinne auch ein Streitfall im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge, gesellschaftsrechtlic...mehr

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§ 16 Vollmachten / XII. Internationale Vollmachten

Rz. 71 Die bisherigen Ausführungen finden ihren Geltungskreis im nationalen Recht. Im deutschen Rechtskreis sind insbesondere die Vollmachten, die post- oder transmortal erteilt werden, anerkannt. Sie haben sich mittlerweile zu einer gängigen Gestaltungsvariante entwickelt, um entweder einem Erben, der häufig schon vor dem Erbfall als Bevollmächtigter des Erblassers tätig wa...mehr

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§ 16 Vollmachten / 1. Anfängliche Unwirksamkeit

Rz. 6 Dieser Unterfall wird hier nur selten anzutreffen sein. Es handelt sich um den Fall etwa fehlender Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung. Dieser Gesichtspunkt, der bei der – zu späten – Erteilung von Vorsorgevollmachten gelegentlich eine Rolle spielt, die dann auch Bankvollmachten beinhalten können, dürfte bei der Regelung der Unte...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Nachfolgeplanung

Rz. 41 Zur Vervollständigung einer privaten Finanzplanung gehört ebenso der Blick auf die Nachfolgeplanung. Hierbei sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden und bewertet werden:mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / B. Übersicht über die Regelungsgegenstände des Ehevertrags

Rz. 7 Ehevertrag im Sinne der gesetzlichen Definition gemäß § 1408 Abs. 1 BGB ist ein Vertrag, in dem (zukünftige) Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Im weiteren Sinne lassen sich unter diesen Begriff alle Vereinbarungen fassen, die das durch die Ehe entstehende Rechtsverhältnis der Eheleute untereinander gestalten. Der Abschluss eines solchen "vorsorgenden ...mehr