Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Die Vorsorgevollmacht ergänzende Betreuung ("Auffangregelung")

Rz. 144 Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht geht entsprechend einhelliger Empfehlung regelmäßig – in der Urkunde der Vorsorgevollmacht – die Errichtung einer Betreuungsverfügung einher (siehe zur Betreuungsverfügung § 4).[223] Da der Vollmachtgeber regelmäßig den Wunsch hat, den Staat – mit einem vom Gericht bestellten Betreuer und gerichtlichen Genehmigungsverfahren –...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / B. Vorsorgevollmachten im Gesellschaftsrecht

Rz. 9 Für geschäftsunfähige Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie geschäftsunfähige Geschäftsführer von Personengesellschaften ist eine Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten grundsätzlich denkbar (siehe Rdn 6 ff.). Eine Vorsorgevollmacht kann jedoch mit einer Reihe gesellschaftsrechtlicher Grundsätze kollidieren, weshalb die Voraussetzungen e...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / I. Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit von Vorsorgevollmachten

Rz. 10 Im Ausgangspunkt ist festzustellen, dass Vorsorgevollmachten nicht gegen das sog. Abspaltungsverbot und den Grundsatz der Selbstorganschaft verstoßen. Die hierfür gegebenen Begründungen differieren zwar, führen jedoch allesamt zu den gleichen Ergebnissen. Im Einzelnen: Rz. 11 Nach h.M. kann das Stimmrecht eines Gesellschafters nicht von einem Gesellschaftsanteil getren...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / III. Konkurrenz in Bezug auf Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses bei Vorsorgevollmacht an Dritte oder die Erben

Rz. 44 Vollmacht und Testamentsvollstreckung können bei der Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses aber auch in einer unerwünschten Konkurrenz stehen,[133] wenn sie Dritten, aber vor allem dann, wenn die Vollmacht dem Erben erteilt ist. In diesem Fall könnte die Anordnung der Testamentsvollstreckung die Rechte der Erben in Bezug auf den Nachlass einschränken; durch die Vol...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / II. Ergänzung der Testamentsvollstreckung durch flankierende Vorsorgevollmacht an den Testamentsvollstrecker

Rz. 40 Gemeinsam ist beiden Rechtsinstituten, dass es dem Bevollmächtigten wie auch dem Testamentsvollstrecker nicht möglich ist, den Erben auch mit seinem Privatvermögen zu verpflichten (für den Testamentsvollstrecker § 2206 BGB, für den Vorsorgebevollmächtigten siehe Rdn 3). 1. Unterschiede in den beiden Rechtsinstituten Rz. 41 Die Rechtsinstitute unterscheiden sich aber in ...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / I. Vorsorgevollmacht trotz Testamentsvollstrecker?

Rz. 39 Anders ist dies bei gleichzeitiger Erteilung einer Vorsorgevollmacht und Anordnung von Testamentsvollstreckung. Hier kann es zu einem Nebeneinander und damit gegebenenfalls auch zu einem echten Konkurrenzverhältnis kommen;[107] denn auch wenn der Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet hat, bleibt die Vollmacht postmortal nach allgemeinen Grundsätzen zunächst wir...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 1. Vorsorgevollmacht

Rz. 7 Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung ist Ausdruck des durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Selbstbestimmungsrechts des Menschen.[10] Die Vorsorgevollmacht folgt den allgemeinen Regeln des Stellvertretungsrechtes der §§ 164 ff. BGB, die auch für die im Rahmen der Vorsorgetätigkeit anfallenden geschäftsähnli...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / II. Ausgestaltung im Außenverhältnis

Rz. 88 Die Meinungen darüber, wie die Vertretungsmacht für Gesellschafter und Unternehmer im Außenverhältnis erteilt werden soll, gehen auseinander. 1. Unbeschränkte Vollmacht Rz. 89 Teilweise wird vertreten, eine Vorsorgevollmacht von Unternehmern und Gesellschaftern sollte im Außenverhältnis keine Beschränkungen enthalten, um sicherzustellen, dass eine Betreuung bestmöglich ...mehr

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§ 7 Besondere Themen für die notarielle Vorsorgevollmacht

A. Einleitung Rz. 1 Nachstehend werden die Themen abgehandelt, die insbes. notarielle Vorsorgevollmachten betreffen. Unter einer notariellen Vollmacht sind hier nicht nur die vom Notar entworfenen Vollmachten zu verstehen, sondern jede Vollmacht, an der der Notar mitgewirkt hat, sei es auch nur durch die Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers unter einen nicht vom ...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge

A. Einführung Rz. 1 Eltern üben die elterliche Sorge nach § 1627 BGB in eigener Verantwortung und im gegenseitigen Einvernehmen zum Wohl des Kindes aus. Diesen für das Innenverhältnis definierten Maßstab hat der Gesetzgeber im Außenverhältnis durch eine gemeinsame Vertretung des Kindes beider Eltern nach § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB umgesetzt. B. Sorgerechtsvollmacht I. Konstellation...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für Unternehmer

A. Einführung Rz. 1 Vorsorgevollmachten dienen der Absicherung für den Fall der Geschäftsunfähigkeit. Dies belegt bereits ein Blick auf § 1814 Abs. 3 S. 1 BGB (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F.): Durch eine Bevollmächtigung kann die Bestellung eines Betreuers vermieden und dadurch das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen gewahrt werden.[1] Diesem Selbstbestimmungsrecht kommt im u...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / D. Anmerkungen zur Vorsorgevollmacht

I. Zur Person des Vollmachtgebers 1. Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers a) Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsfähigkeit Rz. 15 Soweit die Vorsorgevollmacht zu rechtgeschäftlichem Handeln – insbes. in vermögensrechtlichen Angelegenheiten – ermächtigt, muss der Vollmachtgeber bei Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Ist er geschäftsfähig, darf er sich bei Erteilung d...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / B. Die Vorsorgevollmacht nach dem Erbfall

I. Vollmacht besteht postmortal zunächst gegenüber den Erben fort Rz. 2 Eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht besteht nach dem Tod grundsätzlich fort (§§ 168 S. 1, 672 S. 1, 675 BGB),[1] wenn der Bevollmächtigende sie nicht – was regelmäßig untunlich sein dürfte[2] – auf seine Lebenszeit begrenzt hat.[3] 1. Vertretung der Erben Rz. 3 Trans- und postmortale Vollmachten sind al...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / C. Vorsorgevollmacht und Nachlasspflegschaft

I. Vorsorgevollmacht trotz Nachlasspflegschaft? Rz. 34 Die Frage muss wohl richtigerweise umgekehrt formuliert werden: Nachlasspflegschaft trotz Vorsorgevollmacht? Denn eine trans- oder postmortale Generalvollmacht wird in vielen Fällen das Fürsorgebedürfnis, das erforderlich ist, um Nachlasspflegschaft anzuordnen, entfallen lassen (siehe § 16 Rdn 12 ff.).[96] Weiß das Nachla...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 1. Unbeschränkte Vollmacht

Rz. 89 Teilweise wird vertreten, eine Vorsorgevollmacht von Unternehmern und Gesellschaftern sollte im Außenverhältnis keine Beschränkungen enthalten, um sicherzustellen, dass eine Betreuung bestmöglich vermieden wird.[127] Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Hinweis Man muss sich an dieser Stelle jedoch darüber im Klaren sein, dass auch von einer unbeschränkten Vollmacht die ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Besonderer Maßstab für die Vorsorgevollmacht

Rz. 20 Das OLG München hat bereits 2009 zur Vorsorgevollmacht den Satz aufgestellt, dass die Wirksamkeit einer Bevollmächtigung auch dann zu bejahen sein kann, Zitat "wenn keine Zweifel bestehen, dass der Vollmachtgeber das Wesen seiner Erklärung begriffen hat und diese in Ausführung freier Willensentschließung abgibt, sollte auch seine Geschäftsfähigkeit im allgemeinen Rechts...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / b) Generalvollmacht kombiniert mit Vorsorgevollmacht nebst Patienten- und Betreuungsverfügung

Rz. 80 Der Notar wird beauftragt, in einer einheitlichen Urkunde dem Bevollmächtigten eine Generalvollmacht und eine Vorsorgevollmacht nebst Betreuungs- und Patientenverfügung zu errichten. Hinsichtlich der Betreuungs- und Patientenverfügung kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (siehe Rdn 75, 77). Diese sind gegenstandsgleich und sollen bei der nachfolgenden Ber...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 1. Verpflichtungsklausel im Gesellschaftsvertrag

Rz. 77 Ähnlich einer Güterstandsklausel kann eine Verpflichtung zur Erteilung von Vorsorgevollmachten in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden, wobei zwischen folgenden Konstellationen zu unterscheiden ist. a) Vorsorgevollmacht für Gesellschafterrechte Rz. 78 Ist den Gesellschaftern daran gelegen, alle Mitgesellschafter zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht zur Ausübung ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / II. Zustimmung der Mitgesellschafter zur gesellschaftsrechtlichen Vertretung

Rz. 16 Vorsorgevollmachten sind im unternehmerischen Bereich grundsätzlich zulässig (siehe Rdn 9 ff.). Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Vorsorgevollmacht der Zustimmung der Mitgesellschafter bedarf. Die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit ist für das Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht jeweils gesondert zu beurteilen. 1. Zustimmungsbedürftigkeit a) Zu...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. "Auffanglösung" – Wechselseitige Bevollmächtigung der Gesellschafter

Rz. 81 Für den Fall, dass keine (wirksame) Vorsorgevollmacht vorliegt – z.B. mangels Zustimmung oder Nichterteilung – ist daran zu denken, dass sich die Gesellschafter wechselseitig bevollmächtigen können. Muster 2.6: Gesellschaftsvertragliche Bevollmächtigung der Mitgesellschafter Muster 2.6: Gesellschaftsvertragliche Bevollmächtigung der Mitgesellschafter Sollten die Vorauss...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / II. Ausschluss des Widerrufs bei einer Vorsorgevollmacht

Rz. 5 Dient die Vollmacht bzw. der ihr zugrunde liegende Auftrag ausschließlich den Interessen des Vollmachtgebers, so ist diese als zwingend widerruflich anzusehen.[6] So wird auch der Ausschluss des Vollmachtswiderrufs bei einer Generalvollmacht als unwirksam angesehen. Diese ist immer widerruflich und ein Ausschluss nicht wirksam,[7] sondern sittenwidrig.[8] Eine unwiderr...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / D. Vorsorgevollmacht und Nachlass(insolvenz)verwaltung

Rz. 38 Werden auf Antrag eines Nachlassgläubigers oder eines Erben Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung (siehe auch § 16 Rdn 46) zur Haftungsbeschränkung des Erben auf den Nachlass (§ 1975 BGB) angeordnet, so verliert neben dem Erben (§ 1984 Abs. 1 S. 1 BGB) über § 117 InsO (analog bei der Nachlassverwaltung) auch der Vorsorgebevollmächtigte die Verwaltungs- und Verfügu...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / II. Die qualifizierte Vorsorgevollmacht in Personalangelegenheiten nach § 1820 Abs. 2 BGB (§§ 1904, 1906, 1906a BGB a.F.)

Rz. 7 Die Pflicht zur sorgfältigen Prüfung des Umfangs der konkret erteilten Rechtsmacht gilt auch für den Vorsorgebevollmächtigten.[6] 1. Geschäftsfähigkeit oder nur Einwilligungsfähigkeit? Rz. 8 Der Vollmachtgeber, der die Rechtsmacht zur Vertretung für Rechtsgeschäfte außerhalb von § 105a BGB erteilt, muss im Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsfähig sein (§ 130 Abs. ...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / VI. Die Vorsorgevollmacht – ein Erfolgsmodell?

Zitat "Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich daher um ein echtes "Erfolgsmodell", das aus Sicht des Gesetzgebers weiterhin gefördert werden soll […]".[13] Doch trifft es auch zu? Woran wird Erfolg gemessen? An der Anzahl der erteilten Vollmachten? An der Häufigkeit entbehrlicher rechtlicher Betreuung? An der Einsparung von Kosten? Der Leichtigkeit in der Anwendung? Der Ver...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 1. Zustimmungsbedürftigkeit

a) Zustimmungsbedürftigkeit im Personengesellschaftsrecht Rz. 17 Im Personengesellschaftsrecht bedarf die gewillkürte Stellvertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten im Falle der Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters nach h.M. stets der Zustimmung der Mitgesellschafter.[29] Und zwar sowohl für die Ausübung von Gesellschafterrechten als auch für die Ausübung von Leit...mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 1.2 Form

Bei einer Vollmachterteilung handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nicht annahmebedürftig ist. Die Erteilung einer Vollmacht ist grundsätzlich nicht an besondere Formvorschriften gebunden (§ 167 Abs. 2 BGB). Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine wenigstens schriftliche Erteilung aber unbedingt anzuraten, da andernfalls die wirksame Vo...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Kontrolle und Sanktion bei Verstoß

Rz. 83 Damit die Gesellschafter zur Erteilung der gewünschten Vorsorgevollmacht angehalten werden, sollte ein Verstoß gegen eine gesellschaftsvertraglich vereinbarte Verpflichtung sanktionierbar und kontrollierbar sein.[126] Im Personengesellschaftsrecht ist an den Ausschluss des gegen die Klausel verstoßenden Gesellschafters zu denken. Muster 2.7: Gesellschaftsvertragliche A...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 1. Rechtslage im Personengesellschaftsrecht

Rz. 72 Der BGH hat in seiner zum Aktienrecht ergangenen sog. Girmes-Entscheidung die Annahme einer eigenen Treuepflicht für den Stimmrechtsvertreter abgelehnt.[116] Schäfer [117] hat überzeugend herausgearbeitet, dass diese Entscheidung der Annahme einer eigenen Treuepflicht des Vorsorgebevollmächtigten im Personengesellschaftsrecht nicht entgegensteht. Bei der Vorsorgevollma...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / C. Verwendung von Vorsorgevollmachten gegenüber Banken

Rz. 9 Banken verlangen häufig die Verwendung ihrer eigenen Vollmachtsformulare und akzeptieren eine (in Urschrift oder als Ausfertigung vorgelegte) Vorsorgevollmacht nicht. Die Ablehnung der Vorsorgevollmacht durch die Bank wird u.a. damit begründet, dass der Bankmitarbeiter am Schalter den Regelungsumfang der Vorsorgevollmacht nicht prüfen könne und bei Vorsorgevollmachten ...mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 1.1 Inhalt

Unter einer Vollmacht versteht man eine rechtsgeschäftlich eingeräumte Vertretungsmacht (§ 166 Abs. 2 BGB) an eine oder mehrere dritte Personen. Sie kann als General- oder Spezialvollmacht ausgestaltet sein, je nachdem, wie viele und welche Aufgabenbereiche sie umfasst. Wird die Vollmacht für den Fall einer späteren Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers erteilt, spricht...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / A. Die die Patientenverfügung begleitende Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung

Rz. 1 Jede Patientenverfügung sollte begleitend eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung haben. Sie müssen zueinander wie "Schloss und Schlüssel" passen. Nur so kann der Verfügende sicher sein, dass seiner Patientenverfügung im Falle seiner Einwilligungsunfähgkeit "Ausdruck und Geltung" (§ 1827 Abs. 1 S. 2 BGB; § 1901a Abs. 1 S. 2 BGB a.F.) verschafft werden kann...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / III. Anmerkungen zur "kurzen" Vorsorgevollmacht

Rz. 10 Bei bewusst kurzer Fassung entfallen die Hinweise aus dem Grundmuster I (dort § 5) in der Vollmachtsurkunde (alternativ könnten Sie mit dem nachstehenden Text als § 3a in der Urkunde aufgenommen werden). Ggf. sollten die nachstehenden Anmerkungen zur Erläuterung für den Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten (dem dann mit der Vollmachtsurkunde eine Ablichtung/Abschri...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / I. Trennungs- und Abstraktionsprinzip

Rz. 87 Von der durch Vollmacht vermittelten rechtsgeschäftlichen Vertretungsbefugnis im Außenverhältnis (sog. rechtliches Können) ist stets das Innenverhältnis (sog. rechtliches Dürfen) zu unterscheiden. Die Vollmacht ist zudem abstrakt. Mängel des der Vollmacht im Innenverhältnis zugrundeliegenden Grundgeschäfts lassen die Vollmacht grundsätzlich unberührt.mehr

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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

1 Vorsorgevollmacht 1.1 Inhalt Unter einer Vollmacht versteht man eine rechtsgeschäftlich eingeräumte Vertretungsmacht (§ 166 Abs. 2 BGB) an eine oder mehrere dritte Personen. Sie kann als General- oder Spezialvollmacht ausgestaltet sein, je nachdem, wie viele und welche Aufgabenbereiche sie umfasst. Wird die Vollmacht für den Fall einer späteren Betreuungsbedürftigkeit des Vol...mehr

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§ 20 Kollision einer erteilten Vorsorgevollmacht mit erbrechtlichen Instituten

A. Einleitung Rz. 1 Wird die Vorsorgevollmacht – wie regelmäßig – transmortal erteilt, so gerät sie postmortal zwangsläufig in ein Spannungsverhältnis zu erbrechtlichen Instituten: Wirkt sie gegenüber den Erben fort? Wie stehen die Befugnisse des Vorsorgebevollmächtigten zu denen eines Testamentsvollstreckers, Nachlass(insolvenz)verwalters oder Nachlasspflegers? B. Die Vorsorg...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 1. Regelungen in gesonderter Urkunde

Rz. 97 Bei der Vorsorgevollmacht von Unternehmern empfiehlt es sich, Handlungsanweisungen außerhalb der Vollmachtsurkunde zu regeln.[141] Das ist privatschriftlich möglich.[142] Rz. 98 Muster 2.12: Konkrete unternehmerische Handlungsanweisungen für den Vorsorgebevollmächtigten Muster 2.12: Konkrete unternehmerische Handlungsanweisungen für den Vorsorgebevollmächtigten Ich habe...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / III. Die qualifizierte Vorsorgevollmacht bei freiheitsentziehenden Maßnahmen und ärztlicher Zwangsbehandlung – §§ 1831, 1832 BGB (§§ 1906, 1906a BGB a.F.)

Rz. 13 Die Vollmacht zur Regelung freiheitsentziehender Maßnahmen nach § 1831 BGB (§ 1906 BGB a.F.) muss ebenso wie die Vollmacht zur Einwilligung in lebensgefährdende Maßnahmen schriftlich erteilt sein und die in den § 1831 Abs. 1 und 4 BGB (§ 1906 Abs. 1 und 4 BGB a.F.) genannten Fallgestaltungen ausdrücklich umfassen (§ 1820 Abs. Nr. 2 BGB; § 1906 Abs. 5 BGB a.F.). Dass e...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 7. Kombination mit Patientenverfügung

Rz. 149 Vielfach, ja vielleicht sogar regelmäßig wird der Vollmachtgeber im Zusammenhang mit der Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung errichten wollen (siehe zu Inhalt und Gestaltung der Patientenverfügung § 3). Ob der Gestalter bzw. im Endergebnis der Vollmachtgeber die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht in einer Urkunde errichtet oder ob die Patientenve...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / bb) Freie Widerruflichkeit der Zustimmung für Organbefugnisse bis zum Vorsorgefall

Rz. 34 Schäfer [51] vertritt die Auffassung, dass die erteilte Zustimmung grundsätzlich nur aus wichtigem Grund widerrufen werden kann. Für die Ausübung von Geschäftsführungsaufgaben will Schäfer von diesem Grundsatz jedoch eine gewichtige Ausnahme zulassen: Für diese soll die Zustimmung zur Vertretung bis zum Eintritt des Vorsorgefalls ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. Vollmacht mit Herausnahme von Organbefugnissen

Rz. 91 Reymann schlägt – aufgrund der restriktiven BGH-Rechtsprechung[132] (siehe Rdn 46 ff., 51 und 51 ff.) – vor, bei Personen- und Kapitalgesellschaften von General- und Vorsorgevollmachten nur in inhaltlich reduzierter Weise Gebrauch zu machen, um einer drohenden Unwirksamkeit der Bevollmächtigung von vornherein entgegenzuwirken.[133] Reymann rät, organschaftliche Befugn...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 4. Untervollmacht

Rz. 64 Der (Vorsorge-)Bevollmächtigte handelt grundsätzlich selbst. Davon geht auch der Vollmachtgeber bei Erteilung der Vorsorgevollmacht aus. Dennoch gibt es i.d.R. ein Bedürfnis dafür, dass der Bevollmächtigte einen Dritten – als Unterbevollmächtigten – rechtsgeschäftlich handeln lässt, z.B.mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / II. Zur Person des Bevollmächtigten

1. Eignung der Person a) Vertrauensverhältnis – Vollmacht oder Betreuungsverfügung? Rz. 28 Vorsorgevollmachten werden i.d.R. als Generalvollmachten erteilt (siehe Rdn 14 und Rdn 84). Von der "normalen" Generalvollmacht unterscheidet sich die Vorsorgevollmacht dann in erster Linie dadurch, dass sie im Hinblick auf eine besondere, oft noch in der Zukunft liegende Situation ertei...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 1. Start der Vollmacht (Wirksamwerden)

a) Grundlagen/Einführung Rz. 186 Eines der zentralen Themen bei der Vorsorgevollmacht ist der "Start der Vollmacht". Für den Berater zwei Vorgaben vorweg:mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / III. Inhalt/Umfang/Reichweite der Vollmacht

1. Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, Generalvollmacht a) Grundsatz Rz. 84 I.d.R. wird die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht gestaltet. Das entspricht zum einem ihrem Zweck, eine Betreuung zu vermeiden. Je enger eine (Vorsorge-)Vollmacht gefasst ist, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betreuer bestellt werden muss.[146] Zum anderen hat die V...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / IV. Keine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Rz. 35 Wenn ein Mandant eine Patientenverfügung errichten will, sollte er sich anhand der vorstehenden oder einer ähnlichen Liste dafür entschieden haben, ob er begleitend mindestens eine Vorsorgevollmacht in persönlichen, speziell gesundheitlichen Angelegenheiten oder eine entsprechende Betreuungsverfügung errichten will. Rz. 36 Das ist schon allein deshalb notwendig, weil e...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 1. Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers

a) Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsfähigkeit Rz. 15 Soweit die Vorsorgevollmacht zu rechtgeschäftlichem Handeln – insbes. in vermögensrechtlichen Angelegenheiten – ermächtigt, muss der Vollmachtgeber bei Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Ist er geschäftsfähig, darf er sich bei Erteilung der Vollmacht nicht im Zustand vorübergehender Störung der Geistestätigkeit...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 6. Kombination mit Betreuungsverfügung

a) Die Vorsorgevollmacht ergänzende Betreuung ("Auffangregelung") Rz. 144 Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht geht entsprechend einhelliger Empfehlung regelmäßig – in der Urkunde der Vorsorgevollmacht – die Errichtung einer Betreuungsverfügung einher (siehe zur Betreuungsverfügung § 4).[223] Da der Vollmachtgeber regelmäßig den Wunsch hat, den Staat – mit einem vom Geri...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 2. Regelungen im Grundverhältnis

a) Typische Regelungen/Klarstellungen im Grundverhältnis Rz. 173 Neben der Festlegung der Rechtsnatur des Grundverhältnisses sind typische Regelungen im Innenverhältnis auch der Start der Vollmacht als Vorsorgevollmacht (siehe Rdn 205 ff. "Königsweg"; siehe in den Grundmustern § 4 = nachstehender Musterbaustein) oder eine bestimmte Aufgabenverteilung bzw. Absprachen (siehe z....mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / V. Start und Ende der Vollmacht

1. Start der Vollmacht (Wirksamwerden) a) Grundlagen/Einführung Rz. 186 Eines der zentralen Themen bei der Vorsorgevollmacht ist der "Start der Vollmacht". Für den Berater zwei Vorgaben vorweg:mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 1. Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, Generalvollmacht

a) Grundsatz Rz. 84 I.d.R. wird die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht gestaltet. Das entspricht zum einem ihrem Zweck, eine Betreuung zu vermeiden. Je enger eine (Vorsorge-)Vollmacht gefasst ist, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betreuer bestellt werden muss.[146] Zum anderen hat die Vorsorgevollmacht in der Praxis die klassische Generalvollmacht abgelös...mehr