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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Patientenverfügung

Christina Brammen
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Rz. 24

Muster 7.9: Patientenverfügung

 

Muster 7.9: Patientenverfügung

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

Mit Ihrer Patientenverfügung bestimmen Sie Ihre zukünftige medizinische Behandlung. Sie können in konkrete Behandlungen einwilligen oder auch die Zustimmung zu Behandlungen verweigern für den Fall, dass Sie sich in der aktuellen Situation nicht mehr persönlich äußern können. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Patientenverfügung ist, dass die Ärzte eine Behandlung für medizinisch notwendig erachten. Sie können keine Behandlung erzwingen, die nicht medizinisch notwendig ist.

Die Vorgaben der Patientenverfügung sind für Ärzte und Pflegepersonal grundsätzlich verbindlich. Wichtig ist jedoch, dass die Anweisungen in der Patientenverfügung ausreichend konkret sind. Der Hinweis, "ich möchte nicht in die medizinische Maschinerie geraten" ist zu unkonkret.

Die Patientenverfügung muss schriftlich erstellt und unterzeichnet werden, allerdings muss der Text nicht handschriftlich erstellt sein. Es kann auch ein Muster verwendet werden, in dem Sie auch Änderungen und Ergänzungen vornehmen können. Der Widerruf der Verfügung ist jederzeit auch mündlich möglich.

Sollte die Patientenverfügung unklar sein, müssen alle Beteiligten versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen herauszufinden.

Die Patientenverfügung sollte nicht isoliert stehen. Vielmehr ist auch eine Person notwendig, die diesen Willen im Bedarfsfall gegenüber Pflegepersonal und Ärzten durchsetzt. Hierfür gibt es die Instrumente der Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung.

Als Absicherung Ihres Patientenwillens im Notfall können Sie ein Kärtchen erstellen und in Ihrer Brieftasche bei der Versicherungskarte mitführen, auf dem Sie erklären, dass Sie eine Patientenverfügung ...

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